Kann ich rechtliche Einwände erst in der Revision vorbringen?
betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Rechtsmittelwerber
Wer in der Berufung keine Einwände gegen die rechtliche Beurteilung erhoben hat, kann das später nicht nachholen. In der Revision ist eine versäumte Rechtsrüge ausgeschlossen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (390 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Hat die unterlegene Partei ihre Berufung nicht auch auf den Berufungsgrund einer unrichtigen Sachbeurteilung gestützt, so kann sie die von ihr versäumte Rechtsrüge in der Revision nicht mehr nachtragen (EvBl 59 Nr 283, EvBl 54 Nr 345).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Überprüfung des vom Erstgericht unter Zugrundelegung französischen Sachrechts angenommenen Alleinverschuldens des Lenkers des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeugs im Revisionsverfahren.OGH 2 Ob 60/25z, 18.09.2025
- Hier: "Selbstständiger Teilbereich" des Haftungsgrunds der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung.OGH 6 Ob 228/23g, 17.01.2024
- Hier: Verletzung der Anzeigepflicht, wesentliche Gefahrenerhöhung nach ABS im Berufungsverfahren nicht releviert.OGH 7 Ob 179/22g, 23.11.2022
- Hier: Unterbleiben eines Auftrags zur Sicherheitsleistung im Rekurs nicht geltend gemacht.OGH 4 Ob 232/14t, 16.12.2014
- Hier: Zug-um-Zug-Einrede.OGH 3 Ob 120/13p, 21.08.2013
Alle 54 Ergänzungen anzeigen
- Das gilt auch für Rekurs und Revisionsrekurs.OGH 17 Ob 5/10z, 05.10.2010
- Hier: Rechtsrüge bereits in der Berufung nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt, weshalb deren Nachholung in der Revision unzulässig ist.OGH 7 Ob 230/08m, 13.05.2009
- Eine im Berufungsverfahren unterbliebene Rechtsrüge kann im Revisionsverfahren nicht mehr nachgeholt werden.OGH 9 Ob 9/08a, 01.04.2009
- Mangels Relevierung in der Berufung kann der Anfechtungstatbestand nach § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO in der Revision nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden.OGH 3 Ob 232/08a, 25.03.2009
- Hier: Mehrere selbstständig zu beurteilende Rechtsfragen (Verschulden der Inkassobank einerseits und damit im Zusammenhang die Frage, ob die Bank für dieses Verschulden gemäß § 1313a ABGB haftet; Eigenverschulden der Bank andererseits).OGH 8 Ob 137/07s, 28.02.2008
- Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht, obwohl in der Berufung entsprechende Ausführungen nicht enthalten waren, die im Urteil des Erstgerichts enthaltene rechtliche Beurteilung billigte.OGH 8 Ob 137/07s, 28.02.2008
- Hier: Entsprechendes Rechtsmittelvorbringen, wenngleich verborgen in der Beweisrüge, schon in der Berufung.OGH 4 Ob 53/07h, 24.04.2007
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs können, wenn in der Berufung nur in bestimmten Punkten eine Rechtsrüge ausgeführt wurde, andere Punkte in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden, jedenfalls wenn es um mehrere selbstständig zu beurteilende Rechtsfragen geht.OGH 8 Ob 120/06i, 23.11.2006
- Beruht ein im Berufungsverfahren mangels Aufrechterhaltung nicht mehr erörterter Rechtsgrund auf einem selbständigen rechtserzeugenden Sachverhalt, so kann der Revisionswerber diesen Rechtsgrund in dritter Instanz nicht aufgreifen.OGH 1 Ob 103/02g, 11.06.2002
- Die allseitige Überprüfung der rechtlichen Beurteilung des Berufungsurteils durch den Obersten Gerichtshof beschränkt sich auf jene Umstände, die Gegenstand des Berufungsverfahrens waren.OGH 1 Ob 14/01t, 30.01.2001
- Wird der Klageanspruch beziehungsweise der Antrag auf Klageabweisung auf mehrere selbständige rechtserzeugende beziehungsweise rechtsvernichtende Tatsachen gestützt und beziehen sich die Rechtsausführungen einer Berufung nur auf einzelne dieser Tatsachen, nicht aber auch auf die anderen, so ist der Umfang der durch eine gesetzmäßige Rechtsrüge veranlassten Überprüfung des angefochtenen Urteils auf die noch geltend gemachten Umstände zu beschränken.OGH 1 Ob 14/01t, 30.01.2001
- Hier wurde die Stundungsfrage im Zusammenhang mit dem Verjährungseinwand in zweiter Instanz nicht aufgeworfen.OGH 1 Ob 14/01t, 30.01.2001
- Eine im Verfahren zweiter Instanz unterbliebene Rüge kann im Revisionsverfahren nicht mehr nachgeholt werden.OGH 1 Ob 128/00f, 21.06.2000
- Diese Grundsätze sind auch auf Revisionsrekurse in Verfahren nach § 37 MRG, in denen das Rekursgericht funktionell gleich einem Berufungsgericht tätig wird, anzuwenden. Bleibt demnach die Nichtbeachtung eines im Verfahren erster Instanz erhobenen Einwandes im Rekursverfahren ungerügt, kann dies nicht im Revisionsrekurs nachgetragen werden.OGH 5 Ob 6/00v, 25.01.2000
- Wurde die Entscheidung erster Instanz nur in einem bestimmten Punkt wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten, können andere Punkte in der Rechtsrüge in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden.OGH 5 Ob 95/99b, 23.11.1999
- Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht zunächst ausführte, dass die Berufung keine dem Gesetz gemäß ausgeführte Rechtsrüge enthalte, darüber hinaus aber noch ohne nähere Begründung die im Urteil des Erstgerichts enthaltene rechtliche Beurteilung billigte.OGH 8 ObA 43/99b, 25.02.1999
- Die gegenteilige Lehrmeinung Faschings in LB² Rz 1930 wird abgelehnt (vgl. hiezu die ausführliche und überzeugende Begründung bei Kodek in Rechberger ZPO § 503 Rz 5).OGH 8 ObA 109/97f, 07.08.1997
- Eine in einem selbständig beurteilbaren Teilbereich in zweiter Instanz unterlassene Rechtsrüge kann in der Revision nicht nachgeholt werden.OGH 5 Ob 245/97h, 08.07.1997
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 285/95, 18.08.1995
- Gilt (partiell) auch dann, wenn das Ersturteil nur in einem bestimmten Punkt wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten wurde.OGH 4 Ob 11/94, 10.05.1994
- Eine nicht gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge kann auch in einer außerordentlichen Revision nicht nachgeholt werden.OGH 9 ObA 1033/92, 11.11.1992
- Der nach ständiger Rechtsprechung geltende Grundsatz gilt (partiell) auch dann, wenn das Ersturteil nur in einem bestimmten Punkt wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten wurde.OGH 4 Ob 16/91, 12.03.1991
- Hier: VeröffentlichungsbegehrenOGH 4 Ob 122/88, 24.01.1989
- Hier: Rechtsmittel, in dem unter dem unrichtig bezeichneten Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung inhaltlich nur die Berufungsgründe der unrichtigen Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung sowie der Mangelhaftigkeit des Verfahrens ausgeführt wurde.OGH 10 ObS 213/88, 06.09.1988
- Auch in Sozialrechtssachen.OGH 10 ObS 75/87, 06.10.1987
- Diese Grundsätze haben ungeachtet der Vorschrift des § 87 Abs 1 ASGG auch im Verfahren in Sozialrechtssachen Geltung, zumal diese für das Verfahren in erster Instanz getroffene Bestimmung über den Amtswegigkeitsgrundsatz ausschließlich für die Beweisaufnahme in diesem Verfahren normiert.OGH 9 ObS 10/87, 16.09.1987
- Der Revisionswerber kann die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht noch in der Revision bekämpfen, obwohl sonst seine Rechtsrüge in der Berufung nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt war, wenn er in seiner in der Berufung vorgetragenen Beweisrüge auch Feststellungsmängel als Folge einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung durch das Erstgericht geltend machte.OGH 5 Ob 13/83, 15.03.1983
- Gilt auch im Abstammungsverfahren.OGH 1 Ob 698/81, 07.10.1981
- Eine Rechtsrüge muss zumindest in Bezug auf irgendeine Rechtsfrage gesetzmäßig ausgeführt werden, widrigenfalls das Berufungsgericht auf sie nicht eingehen darf.OGH 7 Ob 600/81, 11.06.1981
- VerunstaltungsentschädigungOGH 8 Ob 154/80, 04.12.1980
- Wird bei der Rechtsrüge lediglich ausgeführt, dass die Möglichkeit bestanden habe, das Klagebegehren abzuweisen und dazu auf bedeutungslose Kommentarstellen verwiesen, ist darin keine gesetzmäßige Ausführung der Rechtsrüge zu erblicken.OGH 1 Ob 577/80, 30.04.1980
- Hier: VerunstaltungsentschädigungOGH 8 Ob 273/79, 10.04.1980
- Bankgarantie und Schadenersatz.OGH 4 Ob 583/79, 04.03.1980
- Die bloße Behauptung, das zugesprochene Schmerzengeld sei nicht angemessen, ist keine gehörig ausgeführte Rechtsrüge.OGH 8 Ob 81/78, 14.06.1978
- Dieser Rechtssatz kommt allerdings insoweit nicht zum Tragen, als das Berufungsgericht die nähere Befassung mit einer Beweisrüge aus rechtlichen Gründen für nicht erforderlich hielt.OGH 1 Ob 603/77, 25.05.1977
- Dies gilt auch im Eheverfahren.OGH 6 Ob 600/77, 28.04.1977
- Daran vermag im vorliegenden Fall auch der Umstand nichts zu ändern, dass das Berufungsgericht - ohne hiezu berechtigt zu sein (vgl JBl 1958, 182) - die rechtliche Beurteilung des Erstgerichtes dennoch überprüft hat.OGH 3 Ob 29/77, 22.03.1977
- Rechtsrüge in der Berufung nur hinsichtlich eines von mehreren Ansprüchen kann bezüglich der übrigen nicht nachgeholt werden.OGH 4 Ob 520/76, 06.04.1976
- Dieser Grundsatz gilt nur dann, wenn die Sachverhaltsgrundlage durch das Berufungsgericht im wesentlichen unverändert blieb.OGH 1 Ob 189/75, 08.10.1975
- Revision wird nicht Folge gegeben.OGH 3 Ob 17/72, 02.03.1972
- Hier: laesio enormis.OGH 5 Ob 237/69, 17.09.1969
- Hier: EhescheidungOGH 1 Ob 162/68, 27.06.1968
- Hier: Rekurs gegen Aufhebungsbeschluss, in welchem die Rechtsansicht des Erstgerichtes gebilligt wurde.OGH 6 Ob 53/68, 05.06.1968
- Der Vermieter, der die Verneinung eines der von ihm geltend gemachten Kündigungsgründe durch das Ersturteil in seiner Berufung nicht bekämpft, kann die insoweit versäumte Rechtsrüge in der Revision nicht mehr nachholen.OGH 6 Ob 132/68, 08.05.1968
- Ehescheidung: Auch dann, wenn der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht gesetzmäßig ausgeführt wurde.OGH 1 Ob 205/66, 30.08.1966
- Daraus ergibt sich, dass auch dann, wenn in der Berufung die Frage der Verjährung nicht mehr releviert wurde, diese den Gegenstand des Revisionsgrundes des § 503 Z 4 ZPO nicht mehr zu bilden vermag.OGH 6 Ob 249/65, 17.11.1965
- Auch dann, wenn der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht gesetzmäßig ausgeführt wurde.OGH 7 Ob 307/62, 14.11.1962
- Dies gilt auch dann, wenn das Ersturteil nur in einem bestimmten Punkt nicht aus dem Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung bekämpft wurde.OGH 6 Ob 150/62, 13.06.1962
- Dies gilt auch, wenn die unrichtige rechtliche Beurteilung im Berufungsverfahren nicht in beachtlicher Weise geltend gemacht wurde.OGH 3 Ob 266/51, 23.05.1951
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043573 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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