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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 30.09.2026 · Fall aus Wien

OGH 9 ObA 47/26s

Worum es ging: Gilt mein Arbeitsvertrag, wenn ich als Ausländer keine Arbeitsbewilligung habe?

Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein. Ein Arbeitsvertrag zwischen einem inländischen Arbeitgeber und einer Person ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist nichtig, wenn die nötige Beschäftigungsbewilligung fehlt, weil der Zweck des Beschäftigungsverbots das verlangt. Wird die Bewilligung nachträglich nicht erteilt oder läuft sie ab, weil der Arbeitgeber keinen Antrag gestellt hat, gilt das ebenso, und jede Seite kann das Arbeitsverhältnis für die Zukunft ohne Frist beenden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 879 ZPO § 508a

Entscheidungstext

57 Absätze, 20.836 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.09.2026

Geschäftszahl

9ObA47/26s

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden, die Senatspräsidentin Mag. Korn und den Hofrat Dr. Stiefsohn sowie die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Sibylle Wagner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und FI Veronika Bogojevic (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei *, vertreten durch die Gahleitner Rechtsanwältin GmbH in Wien, wider die beklagte Partei Fachhochschule *, vertreten durch die Oberhammer Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Kündigungsanfechtung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 26. Mai 2026, GZ 10 Ra 21/26w-34, mit dem das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 25. November 2025, GZ 31 Cga 136/24g-29, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.883,40 EUR (darin 313,90 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Text

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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