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Gilt mein Arbeitsvertrag, wenn ich als Ausländer keine Arbeitsbewilligung habe?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, ausländische Arbeitskräfte
Nein. Ein Arbeitsvertrag zwischen einem inländischen Arbeitgeber und einer Person ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist nichtig, wenn die nötige Beschäftigungsbewilligung fehlt, weil der Zweck des Beschäftigungsverbots das verlangt. Wird die Bewilligung nachträglich nicht erteilt oder läuft sie ab, weil der Arbeitgeber keinen Antrag gestellt hat, gilt das ebenso, und jede Seite kann das Arbeitsverhältnis für die Zukunft ohne Frist beenden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 30.09.2026 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Ein Arbeitsvertrag zwischen einem inländischen Arbeitgeber und einem ausländischen Arbeitnehmer ohne Erteilung einer Beschäftigungsgenehmigung bzw Arbeitserlaubnis im Sinne der oben genannten Verordnung ist nichtig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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