ABGB § 351
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Nein. Rechte, die naturgemäß nur in Abständen ausgeübt werden, etwa ein Fahrtrecht, müssen nicht bei jeder Gelegenheit genutzt werden. Nötig ist der Nachweis einer einheitlichen Nutzung, nicht der Nachweis für jedes einzelne Jahr. Ein Besitz, der nur am Anfang tatsächlich ausgeübt wurde, genügt aber nicht.
Ja, eine Klage auf Feststellung des Eigentums ist zulässig. Nötig ist ein rechtliches Interesse: Der Gegner muss sich ernstlich und hartnäckig des Eigentums berühmen; eine bloße Behauptung gegenüber Dritten genügt nicht. Dasselbe gilt für Miteigentum.
Nein, nicht allein dadurch. Sie verlieren das Recht erst, wenn Sie die Behinderung hinnehmen und Ihren Anspruch nicht rechtzeitig bei Gericht durchsetzen. Solange Sie den Weg trotz der Tafel weiter benützen, bleibt das Verbot wirkungslos.