Zum Inhalt springen

Kann ich mein Eigentum gerichtlich feststellen lassen?

günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Miteigentümer, Kläger, Beklagte, Nachbarn
Ja, eine Klage auf Feststellung des Eigentums ist zulässig. Nötig ist ein rechtliches Interesse: Der Gegner muss sich ernstlich und hartnäckig des Eigentums berühmen; eine bloße Behauptung gegenüber Dritten genügt nicht. Dasselbe gilt für Miteigentum.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Feststellung des Eigentumsrechtes ist zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 39.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Feststellungsklage über einzelne Tatsachen
Verfahrensrecht · Feststellungsinteresse nach Vertragsende
Eigentum und Grundbuch · Klage gegen alle Miteigentümer
Eigentum und Grundbuch · Anmerkung der Teilungsklage
Eigentum und Grundbuch · Teilungsklage ohne Grundbuchstand