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Arbeitsverfassungsgesetz · Fassung ab 01.01.1987

ArbVG § 60

Nichtigkeit § 60. Die Nichtigkeit der Wahl kann bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses jederzeit auch durch Klage auf Feststellung beim Gericht geltend gemacht werden. Das Urteil des Gerichtes über die Nichtigkeit der Wahl hat bindende Wirkung.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Mehrere Verstöße bei der Wahl, die einzeln nur zur Anfechtung berechtigen würden, dürfen nicht leichtfertig zusammengezählt werden, bis daraus Nichtigkeit wird. Hier ist Vorsicht geboten. Sonst würde die Absicht des Gesetzgebers vereitelt, den Bereich der Nichtigkeit möglichst eng zu halten.

Eine Wahl ist nur dann nichtig, wenn Mängel vorliegen, die einzeln oder zusammen so schwer wiegen, dass die grundlegendsten Grundsätze einer Wahl missachtet wurden. Kleinere Verstöße reichen dafür nicht aus.

Eine nichtige Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen. Nötig ist ein so hoher Grad an Verstößen gegen allgemeine Wahlgrundsätze, dass nicht einmal mehr der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl besteht.

Verliert ein Betriebsrat durch ein Urteil seine Handlungsfähigkeit, darf während des laufenden Rechtsmittelverfahrens nur der alte Betriebsrat die Neuwahl einleiten. Wird darüber hinweggegangen, obwohl auf die Gesetzwidrigkeit hingewiesen wurde, widerspricht die Wahl den elementarsten Grundsätzen einer Wahl. Sie ist dann nichtig.

Besteht bereits ein Betriebsrat, der von allen Beschäftigten am Standort und für alle gewählt wurde, kann daneben kein eigener Betriebsrat für die Arbeiter gewählt werden. Das gilt auch dann, wenn die bestehende Betriebsratswahl gerade angefochten wird.

Nein. Mit der Entlassung endet Ihr Dienstverhältnis jedenfalls, auch wenn Sie die Entlassung anfechten, denn selbst eine anfechtbare Entlassung wirkt zunächst. Erst wenn Ihre Anfechtung Erfolg hat, fällt die Entlassung rückwirkend weg; bis dahin können Sie die Wahl weder anfechten noch auf ihre Nichtigkeit klagen.

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