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Darf ich nach meiner Entlassung die Betriebsratswahl noch bekämpfen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Nein. Mit der Entlassung endet Ihr Dienstverhältnis jedenfalls, auch wenn Sie die Entlassung anfechten, denn selbst eine anfechtbare Entlassung wirkt zunächst. Erst wenn Ihre Anfechtung Erfolg hat, fällt die Entlassung rückwirkend weg; bis dahin können Sie die Wahl weder anfechten noch auf ihre Nichtigkeit klagen.

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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Ein entlassener Mitarbeiter ist nicht zur Anfechtung bzw Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl befugt, auch wenn die Entlassung angefochten wird, da auch eine anfechtbare Entlassung grundsätzlich wirksam ist und die Entlassung das Dienstverhältnis jedenfalls beendet. Erst ein stattgebendes Rechtsgestaltungsurteil würde rückwirkend die Wirksamkeit der Entlassung beseitigen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entlassung bei befristetem Vertrag

Eine Entlassung beendet Ihr Arbeitsverhältnis sofort, auch wenn es befristet war und selbst dann, wenn sie nicht berechtigt war. Sie können die Entlassung bei Gericht anfechten, wenn einer der gesetzlichen Anfechtungsgründe vorliegt. Dass eine Kündigung in Ihrem Fall gar nicht möglich gewesen wäre, schadet dabei nicht.

günstig für Arbeitnehmer Kündigungsschutz bei ungültiger Betriebsratswahl

Ja, aber nur befristet. Bis zur Ungültigerklärung übt auch ein ungültig gewählter Betriebsrat sein Amt aus; die Entscheidung des Gerichts wirkt erst ab ihrer Wirksamkeit und nicht auf die Wahl zurück. Ihr besonderer Schutz endet daher drei Monate nach dem Erlöschen Ihrer Mitgliedschaft.

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