ABGB Art. 9
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Im Zweifel das neuere. Regelt ein späteres Gesetz ein ganzes Rechtsgebiet vollständig und abschließend, verdrängt es auch ältere Sonderregeln zu diesem Gebiet. Etwas anderes gilt nur, wenn das neue Gesetz ausdrücklich anordnet, dass bestimmte Regeln unberührt bleiben. Ist es keine solche vollständige Regelung, muss durch Auslegung geklärt werden, ob die ältere Sonderregel weiter gilt.
Grundsätzlich geht das jüngere Gesetz dem älteren vor. Eine ältere Sonderregel wird durch ein jüngeres allgemeines Gesetz aber nur dann verdrängt, wenn dieses den Bereich vollständig und abschließend neu regeln wollte.
Regelungen, die auch für künftige Gesellschafter und für Dritte Bedeutung haben, betreffen die Verfassung der Gesellschaft. Sie werden nach ihrem Wortlaut und ihrem Zweck im systematischen Zusammenhang sachlich ausgelegt. Wird ein solcher Bereich später umfassend neu geordnet, ist eine widersprechende ältere Sonderregel im Zweifel nicht mehr anzuwenden.