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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · Fassung ab 13.06.2014

ABGB § 905

§ 905. (1)Kann der Erfüllungsort weder aus der Verabredung noch aus der Natur oder dem Zwecke des Geschäftes bestimmt werden, so ist an dem Orte zu leisten, wo der Schuldner zur Zeit des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz hatte, oder, wenn die Verbindlichkeit im Betriebe des gewerblichen oder geschäftlichen Unternehmens des Schuldners entstand, am Orte der Niederlassung. Für das Maß und das Gewicht ist der Ort der Erfüllung maßgeblich. (2)Aus der Übernahme der Kosten der Versendung durch den Schuldner allein folgt noch nicht, dass der Ort, an den die Versendung zu erfolgen hat, für den Schuldner als Erfüllungsort zu gelten hat. (3)Die Gefahr für eine mit Willen des Gläubigers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übersendete Sache geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe (§ 429) an den Gläubiger über.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

In der Regel ergibt er sich stillschweigend aus dem Standort des Betriebs bei Vertragsabschluss. Bringt es Ihre Tätigkeit mit sich, etwa als Vertreter, Bauarbeiter oder Monteur, kann der Arbeitsort auch ein größerer Bereich mit wechselnden Einsatzstellen sein. Bei einem Kraftfahrer ist es nicht der Ort, an dem er seine Fahrten regelmäßig beginnt.

Ja. Setzen Sie nach mehreren Mahnungen eine konkrete Frist für die Überweisung und verstreicht sie erfolglos, dürfen Sie vorzeitig austreten. Umstände aus dem Bereich des Dienstgebers, etwa der Urlaub der Lohnverrechnerin, ändern daran nichts; die Gutschrift muss spätestens am Fälligkeitstag auf Ihrem Konto sein.

Die Nachbesserung ist dort zu erbringen, wo auch die ursprüngliche Leistung zu erbringen war. Kommt der Unternehmer schuldhaft in Verzug, können Sie die Kosten der Mängelbehebung ersetzt verlangen. Für die Höhe zählen die Verhältnisse an Ihrem Wohnort, weil die Reparatur im Regelfall dort erfolgt.

Auch wenn sich der Anspruch nach ausländischem Recht richtet, muss die Zahlung nicht in dieser Währung erfolgen. Bei Unterhalt für Kinder im Ausland steht deren Wohl im Vordergrund, deshalb ist ein Betrag in stabiler Währung zweckmäßig. Verliert die andere Währung laufend erheblich an Wert, ist jedenfalls in Inlandswährung zuzusprechen.

Wird ein Schadenersatz in ausländischer Währung geschuldet, ist ab dem Eintritt der Fälligkeit nur mehr der entsprechende Betrag in der inländischen Währung zu zahlen.

Ja. Die Erklärung, dass es Ihnen nicht auf eine bestimmte Währung ankommt, dürfen Sie nach der Übung der Gerichte auch noch im Rechtsmittelverfahren abgeben. Das Verbot, dort Neues vorzubringen, steht dem nicht entgegen.

Ja. Kommt es Ihnen erkennbar nur auf das Geld an und nicht gerade auf eine bestimmte Währung, passt der Oberste Gerichtshof den Urteilsspruch von sich aus dem maßgebenden Währungsrecht an. Das gilt auch dann, wenn Ihre Klage auf Zahlung in fremder Währung im Heimatland dieser Währung lautet.

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