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Kann das Gericht die Währung im Urteil selbst richtigstellen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Unternehmer
Ja. Kommt es Ihnen erkennbar nur auf das Geld an und nicht gerade auf eine bestimmte Währung, passt der Oberste Gerichtshof den Urteilsspruch von sich aus dem maßgebenden Währungsrecht an. Das gilt auch dann, wenn Ihre Klage auf Zahlung in fremder Währung im Heimatland dieser Währung lautet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Wenn zum Ausdruck kommt, daß es dem Kläger nur um Geld schlechthin zu tun ist, und nicht gerade um Zahlung in einer bestimmten Währung, dann paßt der Oberste Gerichtshof den Urteilsspruch von Amts wegen dem maßgebenden Währungsrecht an, und zwar auch dann, wenn das Klagebegehren auf Zahlung von Fremdwährung im Heimatland dieser Währung lautet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017608 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Lösungsbefugnis im Urteil

Nein. Wenn im Urteil steht, dass sich der Verpflichtete durch Zahlung eines Geldbetrags befreien kann, ist das nur die Beurkundung Ihrer eigenen Erklärung. Vollstrecken können Sie nur die Leistung, die Sie ursprünglich verlangt haben.

günstig für Beklagter Rückforderung nach Aufhebung des Urteils

Ja. Bei einer außerordentlichen Revision ist das Urteil zwar schon vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig. Zahlen Sie in dieser Zeit, ist die eigentliche Forderung damit noch nicht getilgt. Hebt der Oberste Gerichtshof die Entscheidung auf, können Sie das Gezahlte schon vor dem Ende des weiteren Verfahrens zurückfordern, weil der Grund der Zahlung weggefallen ist.

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