Kann das Gericht die Währung im Urteil selbst richtigstellen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kann daher das Begehren trotz Neuerungsverbots im Berufungsverfahren dahin präzisiert werden, daß der Zuspruch von US - Dollar begehrt wird.OGH 9 ObA 120/87, 30.09.1987
- ExekutionstitelOGH 3 Ob 18/76, 27.04.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017608 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 5 Ob 152/15m, 20.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn im Urteil steht, dass sich der Verpflichtete durch Zahlung eines Geldbetrags befreien kann, ist das nur die Beurkundung Ihrer eigenen Erklärung. Vollstrecken können Sie nur die Leistung, die Sie ursprünglich verlangt haben.
Ja. Bei einer außerordentlichen Revision ist das Urteil zwar schon vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig. Zahlen Sie in dieser Zeit, ist die eigentliche Forderung damit noch nicht getilgt. Hebt der Oberste Gerichtshof die Entscheidung auf, können Sie das Gezahlte schon vor dem Ende des weiteren Verfahrens zurückfordern, weil der Grund der Zahlung weggefallen ist.