ABGB § 1328a
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Nein. Ortet Ihr Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug, das Sie auch privat nutzen dürfen, mit GPS, ohne dass es dafür eine Betriebsvereinbarung oder Ihre Zustimmung gibt, greift er rechtswidrig und schuldhaft in Ihre Privatsphäre ein. Der Eingriff ist ihm also vorwerfbar.
Ein gerichtliches Verbot setzt nicht voraus, dass der Tatbestand der beharrlichen Verfolgung erfüllt ist. Es ist auch nicht nötig, dass der andere rechtswidrig und schuldhaft in Ihre Privatsphäre eingegriffen hat.
Zur Privatsphäre zählen auch private Umstände, die Ihr Familienleben betreffen, sofern sie nicht für eine breitere Öffentlichkeit bestimmt sind.
Zur Privatsphäre gehören auch private Lebensumstände, die nur einem beschränkten Personenkreis bekannt und nicht für eine breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Ob sie im Einzelfall geschützt sind, entscheidet eine Abwägung der Güter und Interessen. Diese richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Falls.