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Gehören Familienangelegenheiten zu meiner geschützten Privatsphäre?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Familien, Medien, Private
Zur Privatsphäre zählen auch private Umstände, die Ihr Familienleben betreffen, sofern sie nicht für eine breitere Öffentlichkeit bestimmt sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 26.05.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Zur „Privatsphäre" zählen auch private, das Familienleben betreffende Umstände, die nicht für eine weitere Öffentlichkeit bestimmt sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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