Was wird aus meiner Klage, wenn ein Zwangsverwalter bestellt wird?
günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Gläubiger, Mieter, Unternehmer
Die Klage bleibt gültig und wird fortgesetzt. Sie müssen aber verlangen, dass an den Zwangsverwalter gezahlt wird. Durch die Zwangsverwaltung werden Sie weder geschäfts- noch prozessunfähig; der Verwalter ist vom laufenden Verfahren zu verständigen und kann an Ihrer Stelle eintreten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 24.05.2018 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Eine vor Einführung des Zwangsverwalters (nach Bewilligung der Zwangsverwaltung) durch den Verpflichteten eingebrachte Klage, die Ansprüche der zwangsverwalteten Masse betrifft, ist nicht nichtig, sondern fortzusetzen, wobei das Klagebegehren dahingehend zu modifizieren ist, dass der Klagsbetrag zu Handen des Zwangsverwalters zu bezahlen sei.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Durch die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft samt Hotelbetrieb kommt es daher nicht zu einem Betriebsübergang im Sinn des AVRAG.OGH 8 ObS 6/05y, 28.04.2005
- Verfügungen des Verpflichteten über den Gegenstand der Zwangsverwaltung sind nur relativ unwirksam.OGH 1 Ob 229/00h, 29.05.2001
- Von anhängigen Verfahren ist der Zwangsverwalter zu verständigen; es steht ihm frei, in diese anstelle des Verpflichteten einzutreten.OGH 1 Ob 23/01s, 27.03.2001
- Für die vor Einführung des Zwangsverwalters vom Verpflichteten anhängig gemachten Prozesse kann § 7 KO wegen des unterschiedlichen Regelungszwecks nicht analog herangezogen werden.OGH 1 Ob 23/01s, 27.03.2001
- Der Verpflichtete wird weder durch die Bewilligung der Zwangsverwaltung noch durch die Einführung des Zwangsverwalters geschäftsunfähig oder prozessunfähig. Er kann auch Verfügungen über den Gegenstand der Zwangsverwaltung selbst treffen, die - im Hinblick auf den Schutzzweck des Verfügungsverbotes - nicht ungültig, sondern allenfalls nur gegenüber den Gläubigern der Zwangsverwaltung unwirksam sein können.OGH 9 ObA 85/91, 19.06.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002823 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 7 Ob 50/18f, 24.05.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 99 · Bestellung des Zwangsverwalters und Übernahme der Liegenschaft
- EO § 110 · Aufforderung an dritte Personen
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