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Was wird aus meiner Klage, wenn ein Zwangsverwalter bestellt wird?

günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Gläubiger, Mieter, Unternehmer
Die Klage bleibt gültig und wird fortgesetzt. Sie müssen aber verlangen, dass an den Zwangsverwalter gezahlt wird. Durch die Zwangsverwaltung werden Sie weder geschäfts- noch prozessunfähig; der Verwalter ist vom laufenden Verfahren zu verständigen und kann an Ihrer Stelle eintreten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 24.05.2018 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Eine vor Einführung des Zwangsverwalters (nach Bewilligung der Zwangsverwaltung) durch den Verpflichteten eingebrachte Klage, die Ansprüche der zwangsverwalteten Masse betrifft, ist nicht nichtig, sondern fortzusetzen, wobei das Klagebegehren dahingehend zu modifizieren ist, dass der Klagsbetrag zu Handen des Zwangsverwalters zu bezahlen sei.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002823 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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