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Was wird aus meiner Zahlungsklage, wenn der Gegner insolvent ist?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Kläger, Schuldner, Insolvenzverwalter
Nimmt der Verwalter den unterbrochenen Prozess auf, wird aus Ihrer Klage auf Zahlung von Gesetzes wegen ein Prüfungsprozess. Das Gericht spricht Ihnen dann nicht mehr Zahlung zu. Es stellt Ihre Forderung samt Rang im Insolvenzverfahren fest, und zwar von Amts wegen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Die - wenn auch erst im Revisionsverfahren erfolgte - Aufnahme des Prozesses durch den Masseverwalter hat zur Folge, dass der Leistungsprozess von Gesetzes wegen zum Prüfungsprozess geworden ist und von Amts wegen auf Feststellung der geltend gemachten Forderung in einer bestimmten Rangordnung im Konkurs zu erkennen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041103 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 46.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Prozess nach Insolvenz des Gegners

Fällt Ihr Prozessgegner in Insolvenz und gehört Ihre Forderung in das Insolvenzverfahren, müssen Sie sie zuerst dort anmelden. Erst wenn die Forderung in der Prüfungstagsatzung bestritten wurde, können Sie die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens beantragen. Vorher steht Ihnen der Weg zum Streitgericht nicht offen.

günstig für Schuldner Klage während des Insolvenzverfahrens

Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.

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