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Bleibt die Vollmacht gültig, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird?

günstig für Bevollmächtigter betrifft Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, Rechtsanwälte, Angehörige
Ja. Verliert jemand nach der Vollmachtserteilung seine Handlungs- oder Geschäftsfähigkeit, bleibt die Vollmacht wirksam. Der Vertreter darf weiter handeln, bis der gesetzliche Vertreter die Vollmacht widerruft. Ein vom Anwalt geschlossener Vergleich braucht in diesem Fall auch keine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1930, zuletzt bestätigt am 27.04.2016 (38 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1930)

Durch die nachträgliche Handlungsunfähigkeit des Machtgebers erlischt nicht die erteilte Vollmacht (vgl auch Ev 18.02.1931, 3 Ob 54/31 = SZ XIII 71).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019873 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 38.

Im Gesetz

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