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Gilt ein Vertrag, den ein Bevollmächtigter gegen meinen Willen abschließt?

günstig für Vertragspartner betrifft Vollmachtgeber, Vertreter, Vertragspartner, Unternehmer
Missbraucht Ihr Vertreter die ihm erteilte Vollmacht, bleibt das Geschäft mit dem Dritten grundsätzlich gültig, damit sich der Geschäftsverkehr darauf verlassen kann. Anders ist es nur, wenn der Dritte vom Missbrauch wusste. Dann ist er nicht schutzwürdig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.03.2023 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Missbraucht der Vertreter seine Vertretungsmacht, so wird dadurch im allgemeinen aus Gründen des Verkehrsschutzes die Gültigkeit des vom Vertreter mit einem Dritten abgeschlossenen Geschäftes nicht berührt. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Dritte Kenntnis vom Vollmachtsmissbrauch des Vertreters hatte, denn dann ist er nicht schutzwürdig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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