Kann ich einen Miteigentumsanteil mieten?
betrifft Mieter, Miteigentümer, Vermieter, Mitmieter
Nein. Ein Miet- oder Pachtvertrag kann sich nie auf einen bloß rechnerischen Anteil an einer Liegenschaft beziehen, weil sich ein solcher Anteil nicht gebrauchen lässt. Dasselbe gilt für Unternehmen sowie für ein Vormietrecht an den internen Mietrechtsanteilen eines Mitmieters.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Der Bestandvertrag kann sich nie auf einen ideellen Teil einer Liegenschaft erstrecken, weil die Ausübung eines Gebrauchsrechtes an einem ideellen Liegenschaftsanteil unmöglich ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kann daher auch kein Vor‑(unter‑)mietrecht an den „internen Mietrechtsanteilen“ eines Mitmieters geben.OGH 4 Ob 237/15d, 20.04.2016
- Ebenso für Unternehmen.OGH 3 Ob 582/90, 28.11.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 237/15d, 20.04.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Mietrecht · Vermietung durch einen Miteigentümer
Eigentum und Grundbuch · Rechte an einem Miteigentumsanteil
Eigentum und Grundbuch · Wohnrecht am Miteigentumsanteil
Exekution · Räumung eines ideellen Liegenschaftsanteils
Eigentum und Grundbuch · Eintragung nur für einen Grundstücksteil