Mietrecht
1.401 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Als Mieter dürfen Sie Gegenstände auch dann wieder wegnehmen, wenn sie fest mit der gemieteten Sache verbunden wurden. Das gilt selbst für unselbständige Bestandteile, etwa für eine eingemauerte Gasleitung.
Auch Mietrechte können vererbt werden. Für Wohnungen gibt es allerdings eigene Regeln über den Eintritt bestimmter naher Personen; greifen diese im Einzelfall nicht, bleibt es bei der allgemeinen Vererbung der Ansprüche.
Ja. Mehrere Mieter derselben Wohnung bilden eine Gemeinschaft und müssen im Kündigungsverfahren alle beteiligt werden. Eine Kündigung, die sich nur gegen einen von ihnen richtet, wird abgewiesen. Dasselbe gilt für eine Räumungsklage gegen Personen, die ihr Recht gemeinsam ableiten.
Ein Mietvertrag mit mehreren Mietern kann so geändert werden, dass nur noch einer von ihnen Mieter bleibt. Dafür müssen aber alle Beteiligten einverstanden sein, also alle Mitmieter und der Vermieter; das kann auch durch schlüssiges Verhalten geschehen. Ohne diese Einigung kann kein Mitmieter allein über seinen Anteil am Mietrecht verfügen.
Überlässt Ihnen der Vermieter während des Mietverhältnisses zusätzliche Räume, gilt das im Zweifel als Erweiterung des Mietvertrags und nicht als jederzeit widerrufbare Gefälligkeit. Dasselbe gilt, wenn Ihnen ein Teil des Hausgartens zur alleinigen Nutzung überlassen wird.
In der Regel ja. Überlässt Ihnen der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses zusätzliche Flächen oder Räume, gilt das als Erweiterung des Mietvertrags und nicht als jederzeit widerrufbare Gefälligkeit. Ein zusätzliches Entgelt ist dafür nicht nötig. Anders ist es nur, wenn er sich den jederzeitigen Widerruf ausbedungen oder eine bloße Leihe nachgewiesen hat.
Nicht allein deswegen. Ein Mietvertrag entsteht auch stillschweigend nur, wenn beide Seiten einen Vertrag schließen wollten. Zahlungen des Lebensgefährten zu den Wohnungskosten sind meist bloß Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung und machen ihn nicht zum Mieter.
Im Normalfall ja. Nimmt jemand über längere Zeit unbeanstandet ein Entgelt für die Benützung einer Wohnung an, ist von einem stillschweigend geschlossenen Mietvertrag auszugehen; wie er die Zahlung selbst benennt, ist unerheblich. Das gilt nur dann nicht, wenn dem Benützer klar sein musste, dass kein Vertragswille besteht, oder wenn ein anderer Grund für die Zahlung in Betracht kommt.
Zahlt bei mehreren Mietern nur einer den gesamten Mietzins und der andere gar nichts, so bedeutet das für sich allein noch nicht, dass der zahlungsunwillige Mieter seine Rechte abgetreten oder auf sie verzichtet hätte. Ein Verzicht müsste gegenüber dem Vermieter erklärt und von diesem angenommen werden.
Zahlen Sie für das Wohnen ein Entgelt, spricht das gegen eine Leihe und gegen eine jederzeit widerrufliche Überlassung aus Gefälligkeit. Ein gleichbleibendes Entgelt deutet auf Miete hin. Eine Leihe setzt nämlich voraus, dass die Sache unentgeltlich überlassen wird.
Nicht ohne Unterschrift. Ein Fax, das nur den maschingeschriebenen Namen des Absenders trägt, genügt für die schriftliche Anzeige Ihres Ersatzanspruchs als Mieter nicht; trägt das Fax dagegen Ihre mitkopierte eigenhändige Unterschrift, reicht es aus. Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Schriftlichkeitsgebot ebenfalls nicht.
Ja. Einer Räumungsklage wegen eines Mietzinsrückstands gegen mehrere Mitmieter ist nur stattzugeben, wenn jeder einzelne Mitmieter eingemahnt wurde. Etwas anderes gilt nur, wenn im Vertrag vereinbart wurde, dass ein von einem Mieter verwirklichter Auflösungsgrund auch gegen die anderen wirkt; dann genügt die Mahnung eines Einzigen samt Nachfrist.
Wenn mehrere Personen gemeinsam mieten und jeder von ihnen die ganze Sache benützen darf, schulden nach der Verkehrssitte alle den Zins gemeinsam. Der Vermieter kann den vollen Betrag von jedem Einzelnen verlangen.
Ja. Gibt der Vermieter zu erkennen, dass er sich an den abgeschlossenen Mietvertrag nicht halten will, dürfen Sie als Mieter vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen die Wohnung oder das Lokal nicht übernehmen und die strittigen Punkte nicht erst vor Gericht ausfechten. Dass der Vermieter trotz der Meinungsverschiedenheiten zur Übergabe bereit wäre, ändert daran nichts.
Wenn Sie die Wohnung wiederholt oder über längere Zeit bewusst oder grob unachtsam vertragswidrig benützen. Entscheidend ist dabei, dass wichtige Interessen des Vermieters verletzt werden.
Benützen Sie das Objekt nach Ende des Vertrags weiter, müssen Sie für diese Zeit ein Entgelt in Höhe des bisherigen oder eines sonst angemessenen Zinses zahlen. Das ist kein Schadenersatz, und es kommt nicht darauf an, ob Sie in dieser Zeit einen messbaren Nutzen hatten. Schon dass dem Eigentümer die Möglichkeit zur Nutzung entgeht, begründet die Zahlungspflicht.
Geben Sie den gemieteten oder gepachteten Gegenstand verspätet zurück, müssen Sie für die Zeit der vertragswidrigen Weiterbenützung auch den Bestandzins weiter zahlen. Die Zahlungspflicht endet also nicht schon mit dem Ende des Vertrags.
Ein Mietvertrag entsteht, sobald sich beide Seiten mit Abschlusswillen darüber einig sind, welcher Gegenstand gegen welchen Mietzins für welche Zeit zum Gebrauch überlassen wird. Diese Punkte müssen zumindest bestimmbar sein; das Ende kann auch offen bleiben.
Sind beide Ehegatten Mitmieter einer Wohnung, bilden sie hinsichtlich dieser Wohnung eine Gemeinschaft. Der Mietvertrag kann deshalb nur von beiden gemeinsam aufgekündigt werden.
Ein Miet- oder Pachtvertrag kommt zustande, sobald sich beide Seiten über den Gegenstand und den Zins geeinigt haben. Alle übrigen Punkte ergeben sich aus dem, was die Parteien gewollt haben. Lässt sich das nicht ermitteln, gelten die Regeln des Gesetzes.
Eine Vereinbarung über den Mietzins ist jedenfalls dann ausreichend bestimmt, wenn sich der künftige Mietzins nach objektiven Maßstäben errechnen lässt. Ein fixer Betrag muss dafür nicht genannt sein.
Die gesetzliche Regelung über die Kosten von Ausbesserungen ist nicht zwingend. Sie können daher wirksam vereinbaren, dass der Mieter das Objekt erst auf eigene Kosten brauchbar macht.
Der Vermieter muss den Ersatz für Schäden am Mietobjekt innerhalb eines Jahres nach der Rückstellung bei Gericht fordern. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist: Läuft sie ab, ist das Recht endgültig erloschen.
Wenn Angehörige einander aus familiärer Verbundenheit eine Wohnmöglichkeit geben, entsteht daraus nicht automatisch ein Recht. Solche Gefälligkeiten sind rechtlich nicht geregelt, gegen den Willen des Gewährenden nicht durchsetzbar und können jederzeit widerrufen werden.
Auch wenn Sie jahrzehntelang im Haus Ihrer Angehörigen leben, dort Geld investieren und Arbeiten leisten, entsteht daraus nicht zwingend ein vertragliches Recht auf die Nutzung. Es kann sich genauso um einen ungeregelten Zustand handeln, der nur auf dem Naheverhältnis beruht.
Ist das Objekt nur zu Wohnzwecken vermietet, dürfen Sie darin kein Gewerbe ausüben und auch keine Firmentafel beim Haustor anbringen. Ein Namensschild mit Ihrer Berufsbezeichnung an der Wohnungstür ist Ihnen aber gestattet.
Nein. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung darf er die Kaution dafür verwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Sonst hätten Sie es in der Hand, durch Nichtzahlung die Sicherheit für Schäden am Objekt zunichte zu machen. Das gilt im Pachtverhältnis wie im Mietverhältnis.
Beendet der Hauptmieter sein Mietverhältnis freiwillig, ohne auf die Untermiete Rücksicht zu nehmen, muss er dem Untermieter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Das gilt nicht, wenn er das Untermietverhältnis ohnehin auflösen hätte dürfen.
Als Mieter oder Pächter haften Sie nicht nur für Schäden, die Sie selbst verschulden. Sie haften auch für das Verschulden jener Personen, die die Sache mit Ihrer Duldung benützen, etwa Familienangehörige, Personal, Gäste und Handwerker. Wie weit dieser Kreis reicht, ergibt sich aus dem Zweck des Vertrags.
Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, Ihnen den vereinbarten Gebrauch der Sache zu gewähren. Er muss sie außerdem in brauchbarem Zustand erhalten.