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Kann ich mein Mietrecht nur für einen Teil eintragen lassen?

betrifft Mieter, Vermieter, Grundeigentümer, Käufer
Nein. Ein Bestandrecht und ein Vorkaufsrecht können nur auf der gesamten Grundbuchseinlage eingetragen werden, nicht nur auf jenem Teil, auf den sich das Recht bezieht. Die Vereinbarung selbst kann auf einen Teil beschränkt sein, die Eintragung erstreckt sich aber auf das Ganze.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Sowohl das Bestandrecht als auch das Vorkaufsrecht können nur auf dem ganzen Grundbuchskörper (und nicht nur auf demjenigen Teil, auf den sich die Ausübung dieser Rechte bezieht) einverleibt werden (§ 3 GBG); eine abweichende Regelung vom Grundsatz des § 3 GBG kann weder aus § 3 Abs 2 LiegTeilG noch aus § 12 Abs 2 GBG gewonnen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060181 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 16.

Im Gesetz

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