Gilt die Jahresfrist auch für die Rückgabe der Wohnung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es handelt sich um eine Präklusivfrist, die auch für Ersatzansprüche wegen Nichtwiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder Fehlens von Inventar, nicht aber wegen Verletzung der Rückstellungspflicht oder für Benützungsentgeltansprüche gilt.OGH 10 Ob 63/08z, 14.10.2008
- Wird das Bestandobjekt entgegen § 1109 ABGB nicht in jenem Zustand zurückgestellt, in dem es der Bestandnehmer übernommen hat, so ist der Bestandgeber zwar berechtigt, gemäß § 1111 ABGB vom Bestandnehmer Ersatz zu fordern, für den Zeitpunkt der Zurückstellung der Bestandsache ist diese Tatsache hingegen ohne Bedeutung.OGH 1 Ob 195/01k, 22.10.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 44/25m, 29.09.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Nach der Rückstellung muss er von sich aus tätig werden und die Wohnung auf Mängel untersuchen, denn die kurze Frist soll rasch Klarheit schaffen. Bei Schäden, die man objektiv erkennen kann, helfen ihm die allgemeinen Verjährungsregeln nicht weiter. Umgekehrt kann er einen Schaden auch dann noch fordern, wenn dieser vor sehr langer Zeit verursacht wurde, solange die Jahresfrist ab Rückgabe eingehalten ist.
Haben Sie das Mietobjekt mit Erlaubnis umgebaut und es entgegen der Abrede bei Vertragsende nicht in den früheren Zustand zurückversetzt, unterliegen die Ansprüche des Vermieters ebenfalls der Jahresfrist.