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Muss der Vermieter die Wohnung nach dem Auszug selbst prüfen?

günstig für Mieter betrifft Vermieter, Mieter, Pächter
Ja. Nach der Rückstellung muss er von sich aus tätig werden und die Wohnung auf Mängel untersuchen, denn die kurze Frist soll rasch Klarheit schaffen. Bei Schäden, die man objektiv erkennen kann, helfen ihm die allgemeinen Verjährungsregeln nicht weiter. Umgekehrt kann er einen Schaden auch dann noch fordern, wenn dieser vor sehr langer Zeit verursacht wurde, solange die Jahresfrist ab Rückgabe eingehalten ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Vom Zweck der Fristsetzung hängt es ab, ob Verjährungsvorschriften auf an anderer Stelle geregelte kurze Fristen anzuwenden sind. § 1111 ABGB bezweckt die möglichst rasche Klärung, ob dem Bestandgeber Ansprüche wegen Beschädigung oder missbräuchlicher Abnützung der Bestandsache gegen den Bestandnehmer zustehen. Der Bestandgeber hat daher nach Rückstellung der Bestandsache von sich aus tätig zu werden und die Bestandsache auf Mängel hin zu untersuchen. Handelt es sich um objektiv erkennbare Schäden, ist § 1489 ABGB auf die Frist des § 1111 ABGB nicht anzuwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Reichweite der Jahresfrist im Bestandrecht

Die Jahresfrist betrifft nur Ansprüche wegen Beschädigung oder übermäßiger Abnützung. Für das Verlangen, die Wohnung oder die Einrichtungsgegenstände selbst zurückzustellen, gilt sie nicht.

günstig für Vermieter Anzeige von Schäden an den Vermieter

Sie müssen dem Vermieter Ausbesserungen, die ihn treffen, ohne Verzug anzeigen, damit er seiner Erhaltungspflicht nachkommen kann. Hat er ohnehin davon erfahren, ist diese Pflicht gegenstandslos. Melden Sie nicht, können Sie bis zur Nachholung die Mietzinsbefreiung und das Rücktrittsrecht verlieren und jedenfalls schadenersatzpflichtig werden.

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