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Bekomme ich Krankengeld, obwohl der Chef nichts wusste?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kranke
Endet Ihr Dienstverhältnis, während Sie krank sind, kann die Pflicht des Dienstgebers zur Entgeltfortzahlung über das Ende hinaus bestehen bleiben. Dafür kommt es nicht darauf an, ob der Dienstgeber von Ihrer Erkrankung überhaupt gewusst hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Eine Auslegung des § 1156 b Satz 2 ABGB dahin, daß der Dienstgeber eine erweiterte Entgeltspflicht über den Zeitpunkt der Lösung des Dienstverhältnisses hinaus nur treffe, wenn er von der Erkrankung des Dienstnehmers Kenntnis hatte, ist abzulehnen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

ABGB §1156b

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Endet Ihr Arbeitsverhältnis, während Sie krank sind, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter. Neue Ansprüche entstehen in dieser Zeit aber nicht mehr: Was erst entstanden wäre, wenn das Arbeitsverhältnis länger gedauert hätte, bleibt unberücksichtigt.

günstig für Arbeitgeber Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wird das Entgelt nur für jene Erkrankung weitergezahlt, die schon beim Ausspruch der Kündigung bestanden hat. Erkranken Sie erst danach an etwas anderem, verlängert das die Zahlung nicht.

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