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Endet die Lohnfortzahlung, wenn das Dienstverhältnis vorher aufhört?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, bevor ein neues Arbeitsjahr beginnt, kann kein neues Arbeitsjahr mehr zu laufen beginnen. Auch bei weiter andauerndem Krankenstand entsteht dann kein neuer Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Endet das Arbeitsverhältnis vor Beginn des neuen Arbeitsjahres und kann daher kein neues Arbeitsjahr zu laufen beginnen, so gibt § 5 EFZG trotz weiterdauernden Krankenstandes keine geeignete Grundlage dafür ab, einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 2 Abs 1 EFZG entstehen zu lassen (Abgehen von 9 ObA 115/05k).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126339 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Lohnfortzahlung im neuen Arbeitsjahr

Ja. Sind Sie durchgehend krank und ist Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, entsteht mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres ein neuer Anspruch. Das gilt auch dann, wenn Sie zwischenzeitlich kein Entgelt mehr erhalten haben.

günstig für Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Endet Ihr Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick darauf und bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung dadurch gewahrt, ergibt sich aus dem Gesetz keine Beschränkung auf das laufende Arbeitsjahr. Ihr Anspruch endet also nicht schon zu jenem Zeitpunkt, an dem das bei der Beendigung laufende Arbeitsjahr geendet hätte.

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