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Welche Dienstzeit zählt für meine Abfertigung?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Es zählt die Dienstzeit, die Sie bis zum rechtlichen Ende Ihres Arbeitsverhältnisses zurückgelegt haben. Dieser Zeitpunkt entscheidet darüber, ob Ihnen eine Abfertigung zusteht und wie hoch sie ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Für den Erwerb des Anspruches auf Abfertigung und deren Bemessung ist nach dem § 23 Abs 1 AngG die im Zeitpunkt des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses zurückgelegte Dienstzeit maßgebend.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028373 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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