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Welcher Zeitpunkt zählt für Kündigungsfrist und Abfertigung?

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Wie lang die Kündigungsfrist ist, richtet sich nach den Verhältnissen zu dem Zeitpunkt, an dem gekündigt wird. Alles, was an das Ende des Arbeitsverhältnisses anknüpft, etwa die Höhe der Abfertigung, richtet sich dagegen nach dem Termin, zu dem gekündigt wurde.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Die Dauer der Kündigungsfrist richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Kündigung. Wirkungen, die sich an die Beendigung des Dienstverhältnisses knüpfen (zB die Höhe der Abfertigung), sind hingegen nach dem Termin zu beurteilen, auf den gekündigt wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028823 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Vordienstzeiten und Kündigungsfrist

Grundsätzlich nicht. Für die Dauer der Kündigungsfrist zählen nur die Zeiten, die Sie als Angestellter bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt haben. Etwas anderes gilt, wenn Ihnen Vordienstzeiten vertraglich angerechnet wurden; eine solche Anrechnung wirkt im Allgemeinen auch auf die Kündigungsfrist.

günstig für Arbeitgeber Vertragliche Abfertigung bei vorzeitiger Auflösung

Wird Ihr Dienstverhältnis vom Dienstgeber vorzeitig beendet, können Sie den Teil der Abfertigung, der über die gesetzliche hinausgeht, nicht sofort verlangen. Diesen Teil erhalten Sie erst, wenn der Zeitraum abgelaufen ist, für den der Dienstvertrag geschlossen wurde.

Verwandte Fragen

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