Zählen bereits abgefertigte Jahre für eine zweite Abfertigung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berücksichtigung einer Abschlagszahlung des Erwerbers nach Betriebsübernahme im Hinblick auf die Haftung des Veräußerers für Abfertigungsansprüche gemäß § 6 Abs 2 AVRAG.OGH 8 ObS 119/02m, 19.09.2002
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 232/92, 30.09.1992
- Der OGH hält entgegen Martinek - M Schwarz - W Schwarz (AngG 7. Auflage 459 f) an seiner in der Entscheidung 9 Ob S 8/91 gefundenen Berechnungsmethode aus den dort angeführten Gründen fest, zumal im Fall des ziffernmäßigen Abzugs durch die inflationsbedingte Geldentwertung besser Rechnung getragen werden kann.OGH 9 ObS 9/91, 25.09.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 ObA 155/17k, 27.02.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sie ist nur auf jene Zeiten anzuwenden, die schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgefertigt wurden.
Bei der Berechnung der Abfertigung sind auch Überstunden zu berücksichtigen, die Sie in einer gewissen Regelmäßigkeit geleistet haben. Nicht regelmäßig geleistete Mehrarbeit bleibt dabei außer Betracht.