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Zählen bereits abgefertigte Jahre für eine zweite Abfertigung?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Nein. Zeiten, für die Sie schon eine Abfertigung erhalten haben, bleiben bei einer weiteren Abfertigung außer Betracht. Das gilt aber nur so weit, wie diese Zeiten für die frühere Zahlung rechtlich nötig waren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Abgefertigte Zeiten sind für Entstehen und Höhe eines weiteren Abfertigungsanspruches nicht zu berücksichtigen, soweit sie für die gezahlte Abfertigung rechtlich notwendig waren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Reichweite der Übergangsregel zur Abfertigung

Nein. Sie ist nur auf jene Zeiten anzuwenden, die schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgefertigt wurden.

günstig für Arbeitnehmer Überstunden in der Abfertigung

Bei der Berechnung der Abfertigung sind auch Überstunden zu berücksichtigen, die Sie in einer gewissen Regelmäßigkeit geleistet haben. Nicht regelmäßig geleistete Mehrarbeit bleibt dabei außer Betracht.

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