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Wird meine Forderung im Teilurteil um die Gegenforderung gekürzt?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner
Kann trotz eingewendeter Gegenforderung über Ihre Forderung vorab entschieden werden, wird das Teilurteil nicht auf den überschießenden Teilbetrag beschränkt. Es spricht ohne Rücksicht auf die Aufrechnungseinrede aus, was der Beklagte zu leisten hat. Erst im abschließenden Urteil wird über die Gegenforderung entschieden und gegebenenfalls ausgesprochen, in welchem Umfang die zuerkannte Forderung durch Aufrechnung erloschen ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Kann über die Klagsforderung trotz eingewendeter Gegenforderung mit Teilurteil abgesprochen werden, dann ist es keineswegs folgerichtig, das Leistungsurteil nur auf jenen Teilbetrag der Klagsforderung zu beschränken, der die Gegenforderung übersteigt. Es ist auch weder zweckmäßig noch sachlich richtig, das Teilurteil über die Klagsforderung in die Form eines mehrgliedrigen Urteils (§ 545 Abs 3 Geo) zu kleiden, erst im Endurteil wird der Bestand oder Nichtbestand der Gegenforderung festzustellen oder die Aufrechnungseinrede abzuweisen bzw zurückzuweisen sein. Wird die Gegenforderung als bestehend anerkannt, dann ist im Endurteil auch auszusprechen, in welchem Umfang die mit dem Teilurteil zuerkannte Klagsforderung durch Aufrechnung erloschen ist (vgl Fasching Kommentar III 583 f). Das Teilurteil hat sich dagegen auf den Ausspruch zu beschränken, welche Leistung der Beklagte - ohne Rücksicht auf seine Aufrechnungseinrede - zu erbringen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Teilurteil und spätere Gegenforderung

Steht am Ende fest, dass die Gegenforderung besteht, muss das Endurteil auch aussprechen, ob und in welchem Umfang der mit Teilurteil zugesprochene Betrag dadurch bereits getilgt ist. Das gilt, wenn die Gegenforderung schon bei Schluss der Verhandlung über die Klagsforderung aufrechenbar war.

günstig für Beklagter Bedingter Charakter der Aufrechnungseinrede

Die im Prozess erhobene Aufrechnungseinrede wirkt nur für den Fall, dass das Gericht die Klagsforderung bejaht. Dann wird über die Gegenforderung im Spruch entschieden. Wurde dagegen schon außerhalb des Verfahrens aufgerechnet, ist das bloß eine Vorfrage und scheint im Spruch nicht auf.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Teilurteil bei zusammenhängender Gegenforderung
Verfahrensrecht · Entscheidung über die Gegenforderung
Verfahrensrecht · Aufrechnung außerhalb des Prozesses