Entscheidet das Gericht über meine Gegenforderung, wenn die Klage scheitert?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.11.2021 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zweck der prozessualen Aufrechnungseinrede ist es, den Klagsanspruch abzuwehren.OGH 2 Ob 77/07y, 14.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033887 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 5 Ob 90/21b, 30.11.2021
- OGH 2 Ob 103/17m, 26.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, soweit damit schon aufgerechnet wurde. Hat das Gericht über Ihre Gegenforderung bis zur Höhe des Aufrechnungsbetrags entschieden, steht das endgültig fest. Das gilt auch dann, wenn es nur in der Begründung und nicht im Spruch steht.
Ist die Aufrechnung vertraglich ausgeschlossen, entfällt eine Entscheidung des Urteils über die eingewendete Gegenforderung. Die Aufrechnungseinrede wird abgewiesen, ohne dass darüber abgesprochen wird, ob die Gegenforderung besteht oder nicht.