Steht meine Gegenforderung auch im Urteilsspruch?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.01.2022 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Aufrechnungseinrede ist durch ihren Eventualcharakter gekennzeichnet.OGH 9 Ob 54/17g, 28.11.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034013 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 25.
- OGH 2 Ob 34/21w, 27.01.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 90/21b, 30.11.2021
- OGH 5 Ob 136/21t, 28.09.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Mit der Aufrechnungseinrede machen Sie eine eigene Forderung geltend, über die erst im Urteil abgerechnet werden soll. Von einer aufrechenbaren Forderung kann aber keine Rede sein, wenn Sie nicht einmal angeben, um welchen Betrag es geht.
Im Zweifel wird angenommen, dass Sie die Aufrechnung erst im Verfahren geltend machen. Wollen Sie sich darauf berufen, dass die Schuld durch eine schon vorher erklärte Aufrechnung getilgt ist, muss das aus Ihrem Vorbringen eindeutig hervorgehen. Dieser Fall ist in der Praxis die seltene Ausnahme.