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Wie lange habe ich Zeit, das Urteil zu erfüllen?

günstig für Beklagter betrifft Beklagter, Schuldner, Unternehmer, Konsument
Das hängt davon ab, was Sie leisten müssen. Für Geld und für die Übergabe von Sachen gilt die allgemeine Frist von vierzehn Tagen. Müssen Sie eine Arbeit verrichten oder ein Werk herstellen, setzt das Gericht eine angemessene Frist fest.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

§ 409 Abs 1 ZPO gilt für die Übergabe einer Quantität vertretbarer Sachen oder einer bestimmten Sache - wobei für die Übergabe eines Bestandgegenstandes die Sonderbestimmung des § 573 ZPO besteht - und für die Zahlung von Geld, § 409 Abs 2 ZPO für die Erbringung einer Arbeitsleistung oder die Errichtung eines Werkes.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Sofortige Wirkung der Unterlassungspflicht

Bei einer reinen Unterlassung gibt es keine Erfüllungsfrist. Die Pflicht gilt sofort, sobald das Urteil wirksam wird. Anders ist es, wenn zusätzlich etwas getan werden muss, etwa wenn auch etwas beseitigt werden soll.

günstig für Kläger Keine Frist bei Unterlassung

Verurteilt ein Gericht jemanden nur dazu, etwas zu unterlassen, setzt es dafür keine Frist. Das Verbot gilt sofort, sobald das Urteil wirksam wird.

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