Prüft das Berufungsgericht nur die von mir genannten Fehler?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Haben Sie die rechtliche Beurteilung überhaupt bekämpft, prüft das Berufungsgericht das Urteil in rechtlicher Hinsicht umfassend, auch auf andere Fehler. Führen Sie die Rechtsrüge gar nicht aus, darf es die rechtliche Beurteilung nicht überprüfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Wurde die unrichtige rechtliche Beurteilung in einer bestimmten Richtung geltend gemacht, so ist das Berufungsgericht auf die Prüfung der nach Meinung des Berufungswerbers rechtlich unrichtig angewendeten Normen nicht beschränkt, sondern muß es auch überprüfen, ob das Urteil nicht etwa an einem anderen Rechtsfehler leidet. Dagegen ist dem Berufungsgericht die Überprüfung verwehrt, wenn die Rechtsrüge überhaupt nicht ausgeführt worden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Geltendmachung des Quotenvorrechtes erst in der Revision.OGH 2 Ob 234/70, 03.09.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 8 ObA 14/20x, 29.06.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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