Prüft das Gericht nur meine Argumente oder das ganze Urteil?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Rechtsmittelwerber
Wird das Rechtsmittelgericht in der Rechtsfrage überhaupt angerufen, prüft es die angefochtene Entscheidung nach allen Richtungen. Es ist dabei nicht auf die von Ihnen genannten Punkte beschränkt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (253 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1949)
Das Rechtsmittelgericht hat, wenn es überhaupt in der Rechtsfrage angerufen ist, die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu prüfen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Abweisung von Zinseszinsen nach § 1000 Abs 2 ABGB durch das Erstgericht wurde in der Berufung nicht aufgegriffen.OGH 6 Ob 43/24b, 15.05.2024
- Hier: Prüfung einer Klage auf Entschädigung aus einem für verfallen erklärten Geldbetrag nach § 373b StPO, weil Kläger im Kern geltend gemacht hatte, über entsprechenden Exekutionstitel zu verfügen.OGH 1 Ob 101/23v, 05.03.2024
- Hier: Missachtung der Bindung kann Amtshaftungsansprüche begründen.OGH 1 Ob 131/22d, 14.09.2022
- Hier: Ausdrücklich ausgeschlossener Anspruchsgrund.OGH 7 Ob 69/22f, 29.06.2022
- Hier: Verfahren außer Streitsachen.OGH 1 Ob 154/18f, 20.12.2018
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- Hier: Wucher.OGH 2 Ob 38/17b, 24.10.2017
- Hier: Zum Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage enthielt schon die Berufung der Beklagten keine inhaltlichen Ausführungen. Dieser selbständige Einwand ist daher nicht mehr zu prüfen.OGH 1 Ob 229/14d, 22.01.2015
- Hier: Frage des Vorliegens eines Verschuldens.OGH 2 Ob 68/13h, 25.04.2013
- Kommt daher der Revisionswerber in seiner Revision auf bestimmte Rechtsgründe oder selbstständige Einwendungen nicht mehr zurück, so sind diese damit aus der ansonsten umfassenden Beurteilungspflicht des Obersten Gerichtshofs ausgeschieden.OGH 5 Ob 148/07m, 11.12.2007
- Dieser Grundsatz ist jedoch insoweit eingeschränkt, als der Rechtsmittelwerber Rechtsgründe, denen in sich geschlossene - also selbstständige rechtserzeugende, rechtshemmende oder rechtsvernichtende - Tatsachen zugrunde liegen, behandeln muss, damit sie nicht aus dem Nachprüfungsrahmen herausfallen.OGH 5 Ob 148/07m, 11.12.2007
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs können, wenn in der Berufung nur in bestimmten Punkten eine Rechtsrüge ausgeführt wurde, andere Punkte in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden, jedenfalls wenn es um mehrere selbstständig zu beurteilende Rechtsfragen geht.OGH 8 Ob 120/06i, 23.11.2006
- Dies umfasst auch die Prüfung der Frage des anzuwendenden Rechts.OGH 6 Ob 163/06y, 31.08.2006
- Wird der Klageanspruch oder der Antrag auf Klageabweisung auf mehrere selbständige rechtserzeugende oder rechtsvernichtende Tatsachen gestützt und beziehen sich die Rechtsausführungen des Rechtsmittels nur auf einzelne dieser Tatsachen, nicht aber auch auf die anderen, so ist der Umfang der durch eine gesetzmäßige Rechtsrüge veranlassten Überprüfung des angefochtenen Urteils auf die noch geltend gemachten Umstände zu beschränken.OGH 8 ObA 23/04x, 15.04.2004
- Die rechtliche Überprüfung einer Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht erfolgt nur insoweit, als im Rahmen einer Rechtsrüge Rechtsfragen zu (selbständigen) Ansprüchen und Einwendungen ausgeführt worden sind.OGH 4 Ob 29/04z, 16.03.2004
- Die Rechtsrüge muss zumindest in einem Punkt ausgehend von den getroffenen Feststellungen aufzeigen, aus welchem Grund die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes unrichtig ist.OGH 10 ObS 33/02d, 19.03.2002
- Hier: Revisionsverfahren.OGH 10 ObS 132/00k, 23.05.2000
- Wurde die Entscheidung erster Instanz nur in einem bestimmten Punkt wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten, können andere Punkte in der Rechtsrüge in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden.OGH 5 Ob 95/99b, 23.11.1999
- Das Berufungsgericht hat zwar bei gesetzmäßig ausgeführter Rechtsrüge die rechtliche Beurteilung allseitig zu überprüfen, ist jedoch bei Vorliegen mehrerer selbständig zu beurteilender Rechtsfragen an eine Beschränkung der Berufungsgründe gebunden.OGH 8 Ob 33/99g, 24.06.1999
- Greift der Revisionswerber bisher vorgebrachte Einwände in der Revision nicht mehr auf, ist darauf nicht einzugehen.OGH 2 Ob 291/97a, 04.12.1997
- Es ist aber an eine Beschränkung der Klagegründe durch den Berufungswerber gebunden.OGH 4 Ob 329/97d, 12.11.1997
- Bezieht sich aber die Rechtsrüge nur noch auf eine von mehreren selbständigen Forderungen oder Gegenforderungen, wird ein Anspruch aus mehreren selbständigen rechtserzeugenden Tatsachen abgeleitet oder bestritten, dann sind die anderen Ansprüche oder Einwendungen außer Betracht zu lassen, ist doch das Rechtsmittelgericht an eine Beschränkung der Klagegründe (und Einwendungen) durch den Rechtsmittelwerber gebunden.OGH 4 Ob 2341/96k, 28.01.1997
- Rekurs im Exekutionsverfahren.OGH 3 Ob 2031/96i, 10.07.1996
- Bei Behandlung einer gehörig ausgeführten Rechtsrüge ist die rechtliche Beurteilung ohne Beschränkung auf die vom Rechtsmittelwerber geltend gemachten Gründe zu prüfen (JBl 1992,54).OGH 1 Ob 37/93, 16.02.1994
- Auch für das Berufungsverfahren hat aber - wie für das Revisionsverfahren (§ 506 Abs 2 ZPO) - zu gelten, dass die bloße Anführung von Leerformeln den Rechtsmittelgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht zur gesetzmäßigen Darstellung bringt. Mangels gesetzmäßiger Ausführung der Rechtsrüge ist es dem Berufungsgericht verwehrt, die rechtliche Beurteilung des Erstgerichtes zu überprüfen.OGH 9 ObA 156/89, 12.07.1989
- Sind in der Berufung zur Berechtigung der vom Erstgericht bewilligten Urteilsveröffentlichung keine gesonderten Rechtsausführungen erstattet worden, kann dieser Anspruchsteil auch mit Revision nicht mehr (gesondert !) bekämpft werden.OGH 4 Ob 379/87, 17.11.1987
- Wenn in der Rechtsrüge der Berufung nur die Ansicht des Erstgerichtes über die Gültigkeit des Wechsels, nicht aber auch jene über die Berechtigung des Anspruches aus dem Grundgeschäft bekämpft wird, hat sich das Berufungsgericht nur mit der Frage, ob der Wechsel den Formerfordernissen entspricht, auseinanderzusetzen und kann das Grundgeschäft nicht mehr im Rahmen des § 503 Z 4 ZPO herangezogen werden.OGH 6 Ob 752/82, 03.11.1982
- Freilich nur auf der Grundlage der Feststellungen und der in erster Instanz aufgestellten Tatsachenbehauptungen.OGH 5 Ob 37/81, 01.12.1981
- Dies geht aber nicht so weit, dass in einem Fall, in welchem eine Hauptforderung und mehrere Gegenforderungen Gegenstand des Verfahrens sind, die gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge sich aber nur auf eine der Gegenforderungen beschränkt, der Oberste Gerichtshof auch zur Hauptforderungen und zu den anderen Gegenforderungen Stellung zu nehmen hätte.OGH 6 Ob 781/81, 11.11.1981
- Jedoch gilt dies dann nicht, wenn der Kläger ausdrücklich einen bestimmten Rechtsgrund geltend machte; dann ist auch das Gericht daran gebunden.OGH 1 Ob 628/79, 13.06.1979
- Wird allerdings die Rechtsrüge zwar erhoben, aber nicht ausgeführt oder weicht sie in allen Ausführungen in unzulässiger Weise von den Feststellungen des Urteiles erster Instanz ab, ist sie nicht gesetzmäßig ausgeführt und dann nicht geeignet, als Grundlage der materiellrechtlichen Prüfung des Urteiles zu dienen; das Berufungsgericht darf in einem solchen Fall nicht aus rechtlichen Erwägungen der Berufung Folge geben.OGH 1 Ob 551/77, 16.03.1977
- Nur im Rahmen des geltend gemachten Rechtsgrundes.OGH 7 Ob 818/76, 03.02.1977
- Bezieht sich die Rechtsrüge nur auf einen von mehreren Ansprüchen, ist die Überprüfung auf diesen beschränkt.OGH 4 Ob 520/76, 06.04.1976
- Hier: Veröffentlichungsbegehren weil vom Unterlassungsbegehren abhängig.OGH 4 Ob 348/74, 10.12.1974
- Jedoch innerhalb der Grenzen der im Revisionsverfahren gestellten Anträge (§ 504 Abs 1 ZPO).OGH 4 Ob 348/74, 10.12.1974
- Nach allen Richtungen, auch wenn diese Rechtsfragen im bisherigen Verfahren nicht erörtert wurden.OGH 4 Ob 25/74, 07.05.1974
- Gibt das Berufungsgericht der Berufung mangels gesetzmäßig ausgeführter Rechtsrüge zu Unrecht - Folge, hat dies der OGH (hier auf Grund einer verfehlt als Nichtigkeitsrüge bezeichneten Rechtsrüge) zu beheben.OGH 7 Ob 177/73, 03.10.1973
- Es ist somit bei der Erledigung der Revision auch auf die Frage des anzuwendenden Rechts einzugehen.OGH 8 Ob 121/72, 05.09.1972
- Erstgericht weist eine auf zwei Rechtsgründe gestützte Klage ab; Berufungsgericht lehnt Rechtsgrund a) gleichfalls ab, gibt aber aus dem Rechtsgrund b) statt - Oberster Gerichtshof bestätigt aus dem Rechtsgrund a).OGH 5 Ob 95/72, 13.06.1972
- Daher ist auch eine nicht schon in den Ausführungen der Berufung zum Anfechtungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung sondern erst in der Revision aufgeworfene Rechtsfrage zu prüfen.OGH 1 Ob 228/70, 12.11.1970
- Die Rechtsrüge muss jedoch zumindest hinsichtlich irgendeiner Rechtsfrage gesetzmäßig ausgeführt sein, Ausführungen zur Nichtigkeitsfrage genügen nicht.OGH 6 Ob 53/68, 05.06.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043352 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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