Prüft das höhere Gericht ungeklärte Tatsachen von selbst?
betrifft Kläger, Beklagter, Berufungswerber
Wenn Sie Ihre Berufung darauf stützen, dass das Erstgericht das Recht falsch angewendet hat, muss das Berufungsgericht auch prüfen, ob wichtige Tatsachen ungeklärt geblieben sind. Diesen Mangel müssen Sie nicht eigens rügen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Feststellungsmängel, die ihre Ursache in der rechtlichen Beurteilung haben, sind vom Berufungsgericht wahrzunehmen, wenn der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend gemacht wurde, auch wenn der Berufungswerber die Mangelhaftigkeit nicht rügte.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043310 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 4 Ob 32/24w, 19.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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