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Kann ich nur die Begründung eines Urteils bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagter, Berufungswerber
Eine Berufung richtet sich gegen das Urteil selbst, nicht gegen dessen Begründung. Die Entscheidungsgründe allein können Sie daher nicht bekämpfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1925, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1925)

Entscheidungsgründe sind kein Gegenstand der Berufung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041929 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

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