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Kann ich ein Urteil bekämpfen, obwohl der Spruch für mich spricht?

betrifft Kläger, Beklagter
Sonst kann eine Partei ein Urteil nur bekämpfen, wenn sie der Spruch belastet, nicht schon die Begründung. Bei einem Zwischenurteil gilt das nicht; hier können Sie sich auch durch die Gründe belastet sehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Dass sich eine Partei nur durch den Urteilsspruch, nicht aber auch durch die Gründe als beschwert erachten könne, gilt nicht für ein Zwischenurteil.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040958 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 23.

Im Gesetz

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