Kann ich ein Urteil bekämpfen, obwohl der Spruch für mich spricht?
betrifft Kläger, Beklagter
Sonst kann eine Partei ein Urteil nur bekämpfen, wenn sie der Spruch belastet, nicht schon die Begründung. Bei einem Zwischenurteil gilt das nicht; hier können Sie sich auch durch die Gründe belastet sehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Dass sich eine Partei nur durch den Urteilsspruch, nicht aber auch durch die Gründe als beschwert erachten könne, gilt nicht für ein Zwischenurteil.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch für im Zwischenurteil obsiegende Parteien ist aber für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels Voraussetzung, dass sie durch die Entscheidungsgründe tatsächlich beschwert wurden, etwa weil diese auch für die Höhe des Anspruchs bindend sind und diese Fragen andernfalls nicht mehr aufgerollt werden können.OGH 8 ObA 23/16i, 17.08.2016
- Auch der Einschränkung des geltend gemachten Anspruchs durch ein Zwischenurteil kommt für das fortgesetzte Verfahren über die Anspruchshöhe bindende Wirkung zu.OGH 2 Ob 91/10m, 05.05.2011
- Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass der Spruch des Zwischenurteils erst durch die Begründung seine einschränkende Konkretisierung erfahren kann.OGH 2 Ob 91/10m, 05.05.2011
- Eine solche Beschwer ist hier aber nicht gegeben.OGH 1 Ob 82/01t, 27.03.2001
- Die ausnahmsweise Zulässigkeit der Anfechtung durch die siegreiche Partei wird in zwei Fällen angenommen, einmal, wenn durch den Spruch des Zwischenurteils der Anspruch undeutlich, ungenau oder zu eng bemessen wurde, und zweitens wenn Einwendungen, die zum Grund des Anspruchs gehören nicht durch den Spruch erledigt wurden.OGH 3 Ob 146/99p, 24.05.2000
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Ein Zwischenurteil äußert infolge seiner materiellen Rechtskraft über den Grund des Anspruches insoweit die Bindungswirkung, als Gericht und Parteien die Frage des Anspruchsgrundes nicht mehr neuerlich aufrollen dürfen. Für die Höhe des Anspruches kann aber maßgebend sein, welcher der allenfalls geltend gemachten mehreren Rechtsgründe bejaht wurde.OGH 4 Ob 2069/96k, 30.04.1996
- Behauptet die Partei, bloß durch den Spruch beschwert zu sein, dann ist das Rechtsmittel zurückzuweisen.OGH 5 Ob 84/75, 23.09.1975
- Die im Zwischenurteil obsiegende Partei kann gegen dieses Urteil nur dann Berufung erheben, wenn sie durch die Entscheidungsgründe beschwert wurde.OGH 6 Ob 260/65, 06.10.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040958 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 23.
- OGH 3 Ob 151/25i, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 22/25f, 30.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 199/21z, 23.02.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 8 ObA 23/20w, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 23/16i, 17.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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