Wann darf ich gegen eine Entscheidung überhaupt vorgehen?
betrifft Parteien, Rechtsmittelwerber, Antragsteller
Sie können eine Entscheidung nur bekämpfen, wenn sie von dem abweicht, was Sie beantragt haben, und zwar zu Ihrem Nachteil. Sonst fehlt Ihnen die Berechtigung zum Rechtsmittel.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Eine Beschwer liegt dann vor, wenn die gefällte Entscheidung von der beantragten zu Ungunsten des Rechtsmittelwerbers abweicht (Fasching IV 13 und 15 f).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem erstinstanzlichen Begehren des Antragsgegners entsprechende Rekursentscheidung.OGH 3 Ob 130/17i, 21.02.2018
- Durch die Abweisung des Sachantrags nach § 32 Abs 6 WEG, der von ihr gar nicht erhoben wurde, und dem sie wegen ihrer Beiziehung auf Seiten der Antragsgegner verfahrensrechtlich entgegen trat, kann sich die Revisionsrekurswerberin (formell) nicht beschwert erachten.OGH 5 Ob 163/14b, 18.11.2014
- Werden von einer Partei neben dem Hauptantrag noch Eventualanträge gestellt, so ist der Partei das Beschwerdeinteresse nicht schon deshalb abzusprechen, weil sie mit einem Eventualantrag Erfolg hatte. Ihre formelle Beschwer liegt in der Abweisung des Hauptantrags, sofern der Partei mit dem Eventualbegehren nicht ohnehin all das zugesprochen wurde, was Gegenstand des Hauptbegehrens war.OGH 4 Ob 62/10m, 08.06.2010
- Hier: Abweisung des Hauptantrags und Stattgebung des Eventualbegehrens, das in einem Aspekt weiter reicht als das Hauptbegehren, in einem anderen Aspekt jedoch weniger weit. Die Abwägung, welche Alternative tatsächlich vorzuziehen ist, muss dem Kläger vorbehalten bleiben.OGH 4 Ob 248/07k, 11.03.2008
- Eine Partei ist formell beschwert, wenn das Berufungsgericht dem primär gestellten Abänderungsantrag nicht gefolgt ist, sondern das Verfahren an das Erstgericht zu Verfahrensergänzung zurückverwiesen hat.OGH 7 Ob 259/07z, 12.12.2007
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- Dann liegt formelle Beschwer vor.OGH 3 Ob 53/86, 18.06.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 24.
- OGH 3 Ob 90/26w, 02.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 88/22k, 29.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 207/19f, 14.04.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 182/19d, 16.01.2020
- OGH 5 Ob 226/17x, 18.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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