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Wann darf ich gegen eine Entscheidung überhaupt vorgehen?

betrifft Parteien, Rechtsmittelwerber, Antragsteller
Sie können eine Entscheidung nur bekämpfen, wenn sie von dem abweicht, was Sie beantragt haben, und zwar zu Ihrem Nachteil. Sonst fehlt Ihnen die Berechtigung zum Rechtsmittel.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Eine Beschwer liegt dann vor, wenn die gefällte Entscheidung von der beantragten zu Ungunsten des Rechtsmittelwerbers abweicht (Fasching IV 13 und 15 f).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 24.

Im Gesetz

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