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Kann ich allein die Begründung einer Gerichtsentscheidung bekämpfen?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Berufungswerber
Ja. Hebt das Berufungsgericht ein Urteil auf und trägt dem Erstgericht ein neues Verfahren auf, können Sie sich auch nur gegen die Begründung wenden, ohne den Auftrag selbst anzugreifen. Das steht sogar jener Partei offen, die mit ihrer Berufung die Aufhebung erreicht hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 27.01.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Mit dem Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss kann auch allein dessen Begründung angefochten werden, ohne dass der Auftrag an das Erstgericht, das Verfahren zu ergänzen, bekämpft wird; das Rechtsmittel kann auch von der Partei erhoben werden, auf deren Berufung hin die Aufhebung erfolgt ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111502 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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