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Wird mein Anspruch auf Herausgabe im Insolvenzverfahren zu Geld?

günstig für Schuldner betrifft Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter
Ja. Mit der Eröffnung des Verfahrens wandelt sich ein Anspruch auf Übergabe bestimmter beweglicher Sachen endgültig in eine Geldforderung um. Dasselbe gilt für den Anspruch, bauliche Veränderungen wieder rückgängig zu machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1967)

Die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens verwandelt eine Forderung auf Übergabe bestimmter Fahrnisse endgültig in eine Geldforderung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051460 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

AO §14 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Geldforderung statt Liegenschaft in der Insolvenz

Ihr Anspruch auf Übertragung des Eigentums wird zu einer Geldforderung. Sie müssen diese im Insolvenzverfahren anmelden, bewertet nach dem Schätzwert im Zeitpunkt der Eröffnung. Haben Sie vorausgezahlt, müssen Sie sich mit der Quote begnügen.

günstig für Gläubiger Herausgabe einer nicht mehr vorhandenen Sache

Dass jemand eine Sache nicht mehr besitzt, macht seine Verpflichtung zur Herausgabe noch nicht unmöglich. Wird die Herausgabe aus einem Umstand unmöglich, den der Schuldner zu vertreten hat, so wandelt sich Ihr Anspruch in einen Anspruch auf Schadenersatz.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Befreiung von einer Schuld oder Geld
Verfahrensrecht · Wahl zwischen Sache und Geldbetrag
Insolvenz · Pfandrechte nach Insolvenzeröffnung