Wird mein Anspruch auf Herausgabe im Insolvenzverfahren zu Geld?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1967)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wiederherstellungsbegehren baulicher Veränderungen.OGH 7 Ob 593/81, 29.04.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051460 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 70/17s, 30.08.2017, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
AO §14 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Anspruch auf Übertragung des Eigentums wird zu einer Geldforderung. Sie müssen diese im Insolvenzverfahren anmelden, bewertet nach dem Schätzwert im Zeitpunkt der Eröffnung. Haben Sie vorausgezahlt, müssen Sie sich mit der Quote begnügen.
Dass jemand eine Sache nicht mehr besitzt, macht seine Verpflichtung zur Herausgabe noch nicht unmöglich. Wird die Herausgabe aus einem Umstand unmöglich, den der Schuldner zu vertreten hat, so wandelt sich Ihr Anspruch in einen Anspruch auf Schadenersatz.