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Muss jemand herausgeben, was er nicht mehr besitzt?

günstig für Gläubiger betrifft Eigentümer, Gläubiger, Schuldner, Käufer
Dass jemand eine Sache nicht mehr besitzt, macht seine Verpflichtung zur Herausgabe noch nicht unmöglich. Wird die Herausgabe aus einem Umstand unmöglich, den der Schuldner zu vertreten hat, so wandelt sich Ihr Anspruch in einen Anspruch auf Schadenersatz.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Unmöglichkeit der Leistung liegt bei einer obligatorischen Verpflichtung zur Herausgabe einer Sache nicht schon im Nichtbesitz der Sache. Nach herrschender Lehre verwandelt sich ein Herausgabeanspruch, dessen Erfüllung durch einen vom Schuldner zu vertretenden Umstand unmöglich wird, in einen Schadenersatzanspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018446 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Herausgabeanspruch in der Insolvenz

Ja. Mit der Eröffnung des Verfahrens wandelt sich ein Anspruch auf Übergabe bestimmter beweglicher Sachen endgültig in eine Geldforderung um. Dasselbe gilt für den Anspruch, bauliche Veränderungen wieder rückgängig zu machen.

günstig für Schuldner Einwände des Schuldners bei Abtretung

Einwände aus dem Verhältnis zwischen altem und neuem Gläubiger können Sie nur erheben, soweit damit die Gläubigerstellung des neuen Gläubigers in Frage steht und Sie nicht ein Recht des alten Gläubigers ausüben. Sie können sich also darauf berufen, dass das Übertragungsgeschäft nichtig ist oder erfolgreich angefochten wurde. Auf ein noch nicht ausgeübtes Rücktritts- oder Anfechtungsrecht können Sie sich dagegen nicht berufen.

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