Kann ich bekämpfen, dass ich die Sache statt Geld herausgeben muss?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112038 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 119/19i, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Betrag, den Sie statt der Sache anzunehmen bereit sind, wird vom Gericht nicht überprüft. Er wird nur dann in den Urteilsspruch aufgenommen, wenn Sie gewinnen. Wird die Klage abgewiesen, fällt er weg.
Hat das erste Gericht den Antrag auf einen Wechselzahlungsauftrag abgewiesen und gibt das zweite Gericht dem Rechtsmittel des Klägers statt, erlässt es den Zahlungsauftrag sogleich selbst. Darin liegt nur eine Richtigstellung der ersten Entscheidung. Gegen diesen Zahlungsauftrag ist ein Rekurs ausgeschlossen.