Was passiert mit meinem Kauf unter Eigentumsvorbehalt bei Insolvenz?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass der Verkäufer auf den Eintritt des Erfolgs, nämlich den mit vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgenden Eigentumsübergang keinen Einfluss hat, spricht nach dieser Auffassung nicht gegen die Anwendbarkeit des § 21 KO. Abzustellen ist auf den Leistungserfolg.OGH 2 Ob 188/11b, 11.10.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 9 Ob 40/16x, 26.01.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AO §20; AO §20a
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Beim Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum erst mit vollständiger Bezahlung über, der Kauf selbst ist aber schon unbedingt geschlossen und bindet beide Seiten. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Verkäufer nicht mehr und der Käufer noch nicht voller Eigentümer. Der Verkäufer kann die Sache nicht beliebig zurückverlangen, sondern nur, wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind.
Wird eine unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Sache beschädigt oder geht sie verloren, sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer unmittelbar geschädigt. Beide können daher Schadenersatz vom Schädiger verlangen.