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Was passiert mit meinem Kauf unter Eigentumsvorbehalt bei Insolvenz?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Gläubiger, Schuldner
Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt und behält sich die Verkäuferseite das Eigentum bis zur letzten Rate vor, dann ist der Vertrag von beiden Seiten noch nicht ganz erfüllt. Die gegenseitigen Forderungen daraus werden durch die spätere Verfahrenseröffnung nicht berührt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Ein Kaufvertrag, bei dem ein Teil den Kaufpreis noch nicht zur Gänze bezahlt, der andere Teil das Eigentum noch nicht übertragen, sondern sich dasselbe bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten hat, ist ein Vertrag, der von beiden Seiten noch nicht völlig erfüllt ist. Die gegenseitigen Forderungen aus dem Kaufvertrag werden nicht durch die nachfolgende Ausgleichseröffnung berührt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

AO §20; AO §20a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Eigentumsvorbehalt beim Ratenkauf

Beim Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum erst mit vollständiger Bezahlung über, der Kauf selbst ist aber schon unbedingt geschlossen und bindet beide Seiten. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Verkäufer nicht mehr und der Käufer noch nicht voller Eigentümer. Der Verkäufer kann die Sache nicht beliebig zurückverlangen, sondern nur, wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind.

günstig für Käufer Schadenersatz bei vorbehaltenem Eigentum

Wird eine unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Sache beschädigt oder geht sie verloren, sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer unmittelbar geschädigt. Beide können daher Schadenersatz vom Schädiger verlangen.

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