Bekomme ich das Haus, wenn der Verkäufer vorher insolvent wird?
günstig für Insolvenzverwalter betrifft Käufer, Verkäufer, Gläubiger, Insolvenzverwalter
Das ist nicht sicher. Der Insolvenzverwalter kann auch dann noch wählen, ob er den Kaufvertrag erfüllt oder davon zurücktritt, wenn Sie den Kaufpreis bereits zur Gänze bezahlt haben, aber noch keine für das Grundbuch taugliche Urkunde vorliegt. Solange der Verkäufer Ihnen das Eigentum nicht verschafft hat, ist der Vertrag von seiner Seite nicht vollständig erfüllt.
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Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 22.05.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters besteht bei einem Liegenschaftskaufvertrag auch dann, wenn der Kaufpreis bereits zur Gänze entrichtet wurde, aber noch keine grundbuchsfähige Verkaufsurkunde vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Kauf ist vor Verschaffung des Eigentums am Kaufgegenstand, worin ja die Hauptpflicht des Verkäufers liegt, nicht von dessen Seite (vollständig) erfüllt.OGH 1 Ob 42/18k, 30.04.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128988 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 13/20b, 22.05.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 13 · Grundbücherliche Eintragungen
- IO § 21 · Erfüllung von zweiseitigen Rechtsgeschäften
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