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Deckt meine Funktionszulage alle meine Überstunden ab?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Eine solche Funktionszulage hat den Charakter eines Pauschales, das die gesamte Dienstleistung abgilt. Ob darüber hinausgehende Mehrleistungen noch gedeckt sind, wird ohne andere Vereinbarung oder Anordnung in der Regel über das ganze Kalenderjahr gerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 30.10.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die Funktionszulage im Sinne de § 59 DO.A weist den Charakter eines die gesamte Dienstleistung umfassenden Überstundenpauschales auf. Der Durchrechnungszeitraum für die Frage, inwieweit die über das Pauschale hinausgehenden Mehrleistungen durch diese Zulage abgedeckt sind, ist mangels anderer Vereinbarung oder Anordnung in der Regel das Kalenderjahr.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051747 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AZG §10; DO.A §59 Abs4; DO.A §59 Abs5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zulage als Überstundenpauschale

Eine Funktionszulage kann nicht nur Leistungsunterschiede, sondern auch Mehrleistungen abdecken und hat dann den Charakter eines Überstundenpauschales. Sie können darüber hinausgehende Ansprüche trotzdem geltend machen, soweit Ihr unabdingbarer gesetzlicher Anspruch auf Vergütung der Mehrarbeit durch das Pauschale nicht gedeckt ist.

günstig für Arbeitnehmer Funktionszulage und wechselnde Zulagen

Diese Regelung betrifft nur solche Teile des Bezuges, die nicht mit der Einreihung nach der dauernden Verwendung zusammenhängen. Gemeint sind Zulagen, die grundsätzlich jeder wegen wechselnder Gegebenheiten bekommen kann, etwa für Belastung, Erschwernis, Gefahr, Nachtdienst oder Schichtarbeit. Eine Zulage für eine bestimmte Funktion gehört nicht dazu.

Verwandte Fragen

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