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Zählt meine Funktionszulage wie ein fester Gehaltsbestandteil?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Diese Regelung betrifft nur solche Teile des Bezuges, die nicht mit der Einreihung nach der dauernden Verwendung zusammenhängen. Gemeint sind Zulagen, die grundsätzlich jeder wegen wechselnder Gegebenheiten bekommen kann, etwa für Belastung, Erschwernis, Gefahr, Nachtdienst oder Schichtarbeit. Eine Zulage für eine bestimmte Funktion gehört nicht dazu.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 21.11.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

§ 35 Abs 6 DO.A kann nur auf jene Bezugsbestandteile angewendet werden, deren Gewährung nicht mit der Einreihung des Angestellten in das Gehaltsschema auf Grund seiner dauernden Verwendung (§ 36 Abs 1 DO.A) in untrennbarem Zusammenhang stehen. Er kann nur jene Zulagen betreffen, die - zumindest grundsätzlich - jeder Angestellte unabhängig von seiner Einreihung in eine bestimmte Gehaltsgruppe auf Grund sonstiger wechselnder Gegebenheiten beziehen kann (zB Belastungszulage, Erschwerniszulage, Gefahrenzulage, Nachtdienstzulage, Schichtzulage ua), nicht aber die Funktionszulage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054589 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

DO.A §35 Abs6; DO.A §44; Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) der Diözese Feldkirch §13 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Zusatzpension und anrechenbare Zulagen

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günstig für Arbeitgeber Funktionszulage als Überstundenpauschale

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