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Sind mit meiner Zulage auch alle Überstunden abgegolten?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellter, Arbeitgeber
Eine Funktionszulage kann nicht nur Leistungsunterschiede, sondern auch Mehrleistungen abdecken und hat dann den Charakter eines Überstundenpauschales. Sie können darüber hinausgehende Ansprüche trotzdem geltend machen, soweit Ihr unabdingbarer gesetzlicher Anspruch auf Vergütung der Mehrarbeit durch das Pauschale nicht gedeckt ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.10.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Da nach den "Erläuterungen" (Beilage zur DO.A) mit der Funktionszulage gemäß § 44 DO.A nicht nur die qualitativen Leistungsunterschiede, sondern auch die quantitativen Mehrleistungen (Überstunden) des betreffenden Verwaltungsangestellten abgegolten werden sollen, kommt dieser Zulage insoweit der Charakter eines Überstundenpauschales zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055015 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

DO.A §44

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Funktionszulage als Überstundenpauschale

Eine solche Funktionszulage hat den Charakter eines Pauschales, das die gesamte Dienstleistung abgilt. Ob darüber hinausgehende Mehrleistungen noch gedeckt sind, wird ohne andere Vereinbarung oder Anordnung in der Regel über das ganze Kalenderjahr gerechnet.

günstig für Arbeitgeber Nachtdienstzulage statt Überstundenentgelt

Für Nachtdienste kann anstelle einer Überstundenentschädigung eine Nachtdienstzulage vorgesehen sein. Sie haben dann nicht für die gesamte Bereitschaftszeit Anspruch auf Überstundenentgelt. Zu wenig ist die Zulage erst, wenn Sie während der Bereitschaft tatsächlich Ihre vertraglichen Arbeiten verrichten mussten und die Zulage niedriger ist als das dafür gebührende Überstundenentgelt.

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