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Bekomme ich für Nachtdienste Überstunden oder nur eine Zulage?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arzt, Arbeitgeber, Krankenhaus
Für Nachtdienste kann anstelle einer Überstundenentschädigung eine Nachtdienstzulage vorgesehen sein. Sie haben dann nicht für die gesamte Bereitschaftszeit Anspruch auf Überstundenentgelt. Zu wenig ist die Zulage erst, wenn Sie während der Bereitschaft tatsächlich Ihre vertraglichen Arbeiten verrichten mussten und die Zulage niedriger ist als das dafür gebührende Überstundenentgelt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Den in Arbeitsunfallkrankenhäusern beschäftigten Ärzten gebührt nach § 50 Abs 2 DO.B zur Abgeltung von Nachtdiensten an Stelle einer Überstundenentschädigung eine Nachtdienstzulage. Ihnen steht nicht grundsätzlich für die gesamte Zeit der Arbeitsbereitschaft - ohne Rücksicht auf das Ausmaß der verrichteten Arbeiten - ein Überstundenentgelt zu. § 50 Abs 2 DO.B wäre nur dann gesetzwidrig, wenn die Gewährung der Nachtdienstzulage mit der Bestimmung des § 10 AZG über die Überstundenvergütung in Widerspruch stünde. Dies wäre dann der Fall, wenn der betreffende Arzt während der Arbeitsbereitschaft den Gegenstand seines Dienstvertrages bildende Arbeiten zu verrichten hätte und die gemäß § 50 Abs 2 DO.B zustehende Nachtdienstzulage geringer wäre als das für diese Arbeiten aus § 10 AZG sich ergebende Überstundenentgelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

DO.B §50 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zulagen in der Überstundengrundlage

Ja. Alle Zulagen und Zuschläge mit Entgeltcharakter, die Sie auch in der normalen Arbeitszeit regelmäßig erhalten, gehören in die Berechnungsgrundlage, etwa Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren- und Nachtarbeitszulagen. Ein Kollektivvertrag darf zwar die Berechnungsart ändern, nicht aber diese Grundlage kürzen.

günstig für Arbeitnehmer Bezahlung von Rufbereitschaft

Ja. Wenn Sie außerhalb der normalen Arbeitszeit für den Arbeitgeber verfügbar oder erreichbar sein müssen, ist das eine zusätzliche Leistung. Sie darf geringer bezahlt werden als eine Überstunde, weil in dieser Zeit nicht durchgehend gearbeitet wird, ohne entsprechende Vereinbarung aber nicht unbezahlt bleiben.

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