Muss ich während des Scheidungsverfahrens noch treu sein?
günstig für verlassener Ehegatte betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann, Ehestörer
Ja. Die Pflicht zur ehelichen Treue besteht während der gesamten Dauer der Ehe und daher auch noch während eines laufenden Scheidungsverfahrens. Sie gilt auch nach Verfehlungen des Partners, solange diese die Ehe noch nicht unheilbar zerrüttet haben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 16.09.2020 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Die Pflicht zur ehelichen Treue besteht grundsätzlich während der gesamten Dauer der Ehe und muss daher von den Ehegatten auch noch während eines anhängigen Scheidungsverfahrens beachtet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Ehestörer greift in diese Rechte daher auch dann ein und haftet für die Detektivkosten, wenn sein Verhalten für die Zerrüttung der Ehe deswegen nicht kausal werden konnte, weil die Zerrüttung bereits eingetreten war.OGH 4 Ob 100/15g, 11.08.2015
- Die Pflicht zur ehelichen Treue besteht auch nach vom anderen Ehegatten gesetzten Eheverfehlungen, auch wenn diese zu einer Zerrüttung, aber eben noch nicht zu einer unheilbaren Zerrüttung der Ehe führten.OGH 3 Ob 158/07t, 23.10.2007
- Auch die eheliche Bestandspflicht und die Pflicht zur anständigen Begegnung.OGH 7 Ob 536/81, 19.03.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 6 Ob 98/20k, 16.09.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 80/19z, 27.05.2019, Fall aus Vorarlberg
Genannte Normen
EheG §49 A1a; EheG §49 A1g
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