Zählt eine neue Beziehung, wenn die Ehe schon zerbrochen war?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagter
Verfehlungen aus einer Zeit, in der die Ehe bereits unheilbar zerrüttet war und niemand mehr auf Rettung hoffen konnte, dürfen nicht so schwer bewertet werden wie in einer Ehe, die zumindest einer noch für intakt hält. Für die Frage des überwiegenden Verschuldens spielen sie meist keine entscheidende Rolle mehr. Anders ist es, wenn ein Verhalten die Zerrüttung erst endgültig gemacht hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 24.04.2019 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Eheverfehlungen (hier: ehewidrige Beziehungen der Klägerin zu anderen Männern) zu einer Zeit, zu der die gänzliche Zerrüttung der Ehe bereits eingetreten war und keiner der Ehegatten mehr eine Rettung der Ehe erhoffen konnte, dürfen nicht derart schwer beurteilt werden, wie dies bei gleichartigen Verfehlungen in einer Ehe wäre, die zumindest noch von einem Teil als intakt empfunden wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Selbst auf nach weitgehender Zerrüttung der Ehe gesetzte Eheverfehlungen ist Bedacht zu nehmen, wenn diese zur Vertiefung der Zerrüttung beitragen und die Zerrüttung zu einer unheilbaren machen.OGH 7 Ob 565/89, 20.04.1989
- Grundsätzlich kann einem Ehegatten ein der unheilbaren Zerrüttung der Ehe nachfolgendes ehewidriges Verhalten nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn die Ehe durch schwere und beharrliche Treuepflichtverletzungen des anderen bereits unheilbar zerrüttet ist.OGH 7 Ob 594/87, 04.06.1987
- Eheverfehlungen, die nach unheilbarer Zerrüttung der Ehe begangen werden, spielen bei der Beurteilung der Frage, welchen der beiden Ehegatten das überwiegende Verschulden trifft, keine entscheidende Rolle mehr, was auch für den Ehebruch gilt.OGH 6 Ob 723/84, 24.01.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057389 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 31.
- OGH 7 Ob 21/19t, 24.04.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §60 Abs2
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