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Werde ich mitschuldig, wenn ich erst nach dem Ende fremdgehe?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Nein. Hat Ihr Partner die Ehe durch schwere und beharrliche Treuebrüche bereits so tiefgreifend zerrüttet, dass eine echte Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist, kann Ihnen eine danach begangene Treuepflichtverletzung nicht mehr als Mitverschulden angelastet werden. Verfehlungen vor der Zerrüttung wiegen dagegen entscheidend.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 24.04.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Wenn eine Ehe durch schwere und beharrliche Treuepflichtverletzungen eines Ehepartners bereits so tiefgreifend zerrüttet wurde, daß die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist, dann kann dem anderen Ehegatten eine einer solchen unheilbaren Zerrüttung der Ehe nachfolgende Treuepflichtverletzung nicht mehr als Mitverschulden an der Scheidung der Ehe angelastet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

EheG §49 D; EheG §60 Abs2

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