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Kann ein Zivilgericht meine Haft beenden lassen?

betrifft Strafgefangene, Angehörige, Behörden
Ein Zivilgericht darf der Vollzugsbehörde nicht verbieten, eine Strafhaft weiter zu vollziehen, und keine Enthaftung anordnen. Es darf auch dem Strafgericht keine Weisung erteilen, weil die Richter dort unabhängig sind. Über die Haft entscheiden daher nur die Strafgerichte und die Vollzugsbehörden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Einem Zivilgericht ist es einerseits nach der in Art 94 B-VG ausgesprochenen strikten Trennung von Justiz und Verwaltung verwehrt, einer Vollzugsbehörde als einem Organ der Hoheitsverwaltung ein Verbot des weiteren Vollzuges einer Strafhaft, die die Weisung zur Enthaftung eines Strafgefangenen enthält, auszusprechen, andererseits stehen einer Weisung des Zivilgerichtes an das erkennende Strafgericht oder das Vollzugsgericht die Anordnung des Art 87 Abs 1 B-VG, wonach die Richter in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig sind, sowie die fehlende Kompetenz zur Einwirkung auf die rechtssprechende Tätigkeit des Strafgerichtes und die zur Entscheidung in Sachfragen im Provisorialverfahren niemals vorhandene Kompetenz entgegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057252 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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